Rückgabe Arbeitskleidung/Hosen gekürzt/Abzug Lohn?
Mein Lebensgefährte bekam Arbeitskleidung gestellt (Garten und Landschaftsbau)
Da er etwas kleiner geraten ist muss ich seine Hosen regelmäßig kürzen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ging die Kleidung ordnungsgemäß retour. Darf der Arbeitgeber Lohn einbehalten, wg der gekürzten Hosen?
Lg M
4 Antworten
Nein, das darf der Arbeitgeber nicht. Arbeitskleidung ist vorgeschrieben und die muss passen. Der Arbeitgeber muss für seine Mitarbeiter passende Arbeitskleidung beschaffen.
Passt die Kleidung nicht und kann nur dann getragen werden, wenn Änderungen daran vorgenommen werden müssen, muss das der Arbeitnehmer nicht bezahlen.
Dein Lebensgefährte hat Anspruch auf die Erstattung des einbehaltenden Geldes.
Vermutlich muss er die arbeitskleidung aus prinzip retourgeben. Der zustand ist egal, sie werden eh weg geschmissen. Jeder neue mitarbeiter wird neue kleider/hosen/t-shirt, etc bekommen. Hoffentlich😳
Nein...dein Mann kann sie ja nicht so anziehen
Nein - denn Dein Mann konnte die Hosen nur gekürzt tragen.