Woher weiß ein AG, wer bei einem Streik streiken darf?

6 Antworten

Jeder darf streiken, wenn die Gewerkschaft dazu aufgerufen hat. Aber es gibt für nicht Gewerkschaftsmitglieder kein Geld. 

Arbeitnehmer dürfen - sofern Sie einer Gewerkschaft angehören - streiken

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Jeder Arbeitnehmer darf streiken, wenn die zuständige Gewerkschaft zum Streik aufruft - der ArbG wird dann kein Gehalt zahlen - die Gewerkschaftsmitglieder können Streikgeld beantragen - die ArbN, die nicht in der Gewerkschaft sind, erhalten demzufolge nichts.

Daher ist es für den ArbG, was den Streik betrifft, völlig ohne Bedeutung, ob er weiß, wer in der Gewerkschaft ist.

Von Bedeutung wäre es nur, wenn er die Gehaltserhöhung nur an die Gewerkschaftsmitglieder zahlt (diese haben grundsätzlich nur Anspruch auf die Gehaltserhöhung) - dann muß er das wissen.

basher92 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 12:50

okay, das ist mir tatsächlich neu. Ich habe gelernt, dass nicht gewerkschaftlich orientierte Mitarbeiter, die streiken, fristlos gekündigt werden können, da sie ihre Hauptleistung (Arbeit) verweigern. Also theoretisch kann man streiken, muss dann aber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Warum ist das nicht so?

Familiengerd  24.04.2017, 13:09
@basher92

Das ist falsch!

Auch nicht organisierte Arbeitnehmer dürfen sich an einem von einer Gewerkschaft ausgerufenen Streik beteiligen.

Ihnen darf deswegen nicht gekündigt werden.

Anders ist es generell, wenn Arbeitnehmer ohne Beteiligung einer Gewerkschaft streiken oder aus "Sympathie" für einen Streik in einem anderen Bereich streiken.

Solche "wilden" oder "Sympathiestreiks" stellen eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten des Arbeitnehmers dar und können zu Abmahnung und Kündigung und gegebenenfalls auch Schadenersatzforderungen gegen die jeweiligen Arbeitnehmer führen.

so ist es in meiner Firma: die mitarbeiter die am streik teilnehmen werden namentlich an die personalbateilung gemeldet und erhalten für die streikzeit keinen lohn. jetzt ist es sache des arbeitnehmers sich von seiner gewerkschaft streikgeld auszahlen zu lassen. der arbeitnehmer der eben nicht einer gewerkschaft angehört und trotzdem die arbeit nieder legt, bekommt eben kein geld.

Er muss das ja nicht wissen. Während eines Streiks wird den Streikenden kein Gehalt gezahlt. Das wird dann aus der Streikkasse bestritten. Wer nicht in der Gewerkschaft ist und trotzdem streikt erhält dann eben keinen Lohn.

es ist jedem selber überlassen ob er mit streikt oder nicht. Es können auch nicht Gewerkschaftsmitglieder streiken und auch Gewerkschaftsmitglieder arbeiten. Die Zeit des Streiks wird ja nicht vom AG bezahlt und muß im Fall nachgearbeitet werden.