Gewerkschaft kündbar bei Beitragsänderung?
Seit diesem Monant verlangt meine Gewerkschaft mehr Geld. Befor ich die Erhöhung sah, war meine Kündigung schon unterwegs. Nun wurde mir mitgeteilt, das ich noch 3 Monate zahlen muss bis ich austreten kann.
Bei einer Erhhöhung des Beitrags, könnte man da vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
Gewerkschaft: verdi
6 Antworten
bei einseitigen vertragsänderungen die zum nachteil des vertragsnehmers führen besteht immer ein sonderkündigungsrecht......in deinem fall erhöhung des beitrags.........kannst kündigen:-))))
das BGB steht über jeder Satzung. eine finanzielle unzumutbarkeit bei änderungen in vertragsverhältinissen regelt §314.
Der Gewerkschaftstag hat keine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages beschlossen. Von welcher Unzumutbarkeit sprichst du dann?
siehste....und trotzdem wird der Beitrag beim Fragesteller erhöht. Klare Sache. Beitragserhöhung=Sonderkündigung Das ist immer so.
liest Du auch manchmal durch was Du beantwortest??
Kannst ja wieder löschen lassen, aber dadurch wird Deine Antwort nicht richtiger
Miit freundlichen Grüßen Maximilian
Aus der Gewerkschaft tritt man nicht aus. Den Beitrag kann man von der Lohnsteuer absetzen und man verdankt der Gewerkschaft viel. Sie sorgt für die Lohnerhöhungen und gewährt Rechtschutz. Sie braucht Dich und Du kannst sie auch schneller brauchen als Du denkst.
Das ist doch keine Versicherung!! Die Kündigungsfrist ist in der Verdi Satzung festgelegt. Willst du wegen ein paar Euro im Jahr kündigen?
das steht in den AGB's oder ruf einfach schnell an, dann weißt du es ganz sicher
Der Beitrag beträgt nach wie vor 1% vom regelmäßigen Brutto-Einkommen. Es gab keine Erhöhung, deshalb auch kein Sonderkündigungsrecht...
... und ja, natürlich ist es dumm, aus der Gewerkschaft auszutreten. Selbst wenn einem der Gedanke der Solidarität traurigerweise fremd sein sollte, bleiben immer noch genug Vorteile, die das Geld allemal wert sind.
Die "ausgezeichnete" Antwort habe ich beanstandet weil sie falsch ist.
Du hättest die Satzung lesen sollen!