Gewerkschaft kündbar bei Beitragsänderung?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

bei einseitigen vertragsänderungen die zum nachteil des vertragsnehmers führen besteht immer ein sonderkündigungsrecht......in deinem fall erhöhung des beitrags.........kannst kündigen:-))))

Seehase  01.12.2011, 14:39

Du hättest die Satzung lesen sollen!

jensii  01.12.2011, 15:32
@Seehase

das BGB steht über jeder Satzung. eine finanzielle unzumutbarkeit bei änderungen in vertragsverhältinissen regelt §314.

Seehase  01.12.2011, 15:46
@jensii

Der Gewerkschaftstag hat keine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages beschlossen. Von welcher Unzumutbarkeit sprichst du dann?

jensii  01.12.2011, 16:00
@Seehase

siehste....und trotzdem wird der Beitrag beim Fragesteller erhöht. Klare Sache. Beitragserhöhung=Sonderkündigung Das ist immer so.

Maximilian112  01.12.2011, 16:06
@jensii

liest Du auch manchmal durch was Du beantwortest??

Kannst ja wieder löschen lassen, aber dadurch wird Deine Antwort nicht richtiger

Miit freundlichen Grüßen Maximilian

Aus der Gewerkschaft tritt man nicht aus. Den Beitrag kann man von der Lohnsteuer absetzen und man verdankt der Gewerkschaft viel. Sie sorgt für die Lohnerhöhungen und gewährt Rechtschutz. Sie braucht Dich und Du kannst sie auch schneller brauchen als Du denkst.

Das ist doch keine Versicherung!! Die Kündigungsfrist ist in der Verdi Satzung festgelegt. Willst du wegen ein paar Euro im Jahr kündigen?

das steht in den AGB's oder ruf einfach schnell an, dann weißt du es ganz sicher

Der Beitrag beträgt nach wie vor 1% vom regelmäßigen Brutto-Einkommen. Es gab keine Erhöhung, deshalb auch kein Sonderkündigungsrecht...

FeldKobold  01.12.2011, 15:29

... und ja, natürlich ist es dumm, aus der Gewerkschaft auszutreten. Selbst wenn einem der Gedanke der Solidarität traurigerweise fremd sein sollte, bleiben immer noch genug Vorteile, die das Geld allemal wert sind.

Seehase  01.12.2011, 14:42

Die "ausgezeichnete" Antwort habe ich beanstandet weil sie falsch ist.