Muss ich den Gewerkschaftsbeitrag nachzahlen?
Hallo,
vergangenes Jahr habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Vorher war ich bei einem Großkonzern beschäftigt, nun bei einem Mittelständischem Unternehmen. Ich habe es versäumt mich bei der Gewerkschaft ab zu melden. Nach 3 Wochen bekam ich eine Zahlungserinnerung, in der Wortgemäß stand, dass ich nach 2 Versäumten Beitragszahlungen kein anspruch mehr auf die Gewerkschaftsleistungen habe. Das habe ich für mich als Kündigung interpretiert. Nun 12 Monate später nun eine weitere Mahnung ich solle gut 400€ nachzahlen, sonst wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Wofür soll ich diesen Beitrag zahlen, wenn ich doch garkeinen anspruch mehr auf die Leistung hatte? Kann ich da gegen angehen?
5 Antworten
Kann ich da gegen angehen?
Das Nicht-Zahlen eines Beitrags ist nicht mit einer Kündigung gleichzusetzen.
Man hat dir wohl nicht außerordentlich gekündigt (§ 314 BGB) sondern nur vom Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB gebrauch gemacht.
Also schuldest du die Beiträge.
warum hast du denn nicht weiter gezahlt? wo man beschäftigt ist hat doch keine Auswirkung darauf ob man in der gewerkschaft sein will oder nicht. Solange du nicht kündigst musst du deine beiträge zahlen und irgendeine Mitteilung von denen wo nicht Kündigung drüber steht kannst du auch nicht als Kündigung auffassen. Ich glaube du hast schlechte karten
Nein, du hättest ordnungsgemäß kündigen müssen.
du hast nicht gekündigt .. folglich lief der vertrag weiter
da musst den vertrag lesen den du mal unterschrieben hast,das kleingedruckte