Kündigungsbestätigung zurückziehen?
Hallo, ich habe vor einem Monat meinen PKV Vertrag aufgrund einer Beitragserhöhung gekündigt und von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Seitens der Versicherung gab es eine Bestätigung. Jedoch hat sich heraus gestellt, dass mir das Sonderkündigungsrecht nicht zugestanden hat, da die Erhöhung nur für einen Vertragsbestandteil gilt und ich diesen nur kündigen kann. Dies hat mir die Versicherung mitgeteilt. Darf die Versicherung die Bestätigung einfach rückgängig machen? Muss ich jetzt weiter dort versichert bleiben, obwohl man mir meine Kündigung schon bestätigt hat?
4 Antworten
Dass dir dein Schreiben bestätigt wurde, hat sich eben als Irrtum heraus gestellt. Das kann eben passieren. Und das Kündigungsrecht für den angegebenen Teilbereich bleibt ja bestehen. Den GESAMTEN Vertrag kannst du NICHT kündigen.
Eine Krankenversicherung ist nur kündbar, wenn du den lückenlosen Abschluss einer anderen Versicherung nachweisen kannst. Vorher DARF dich gar kein Krankenversicherer (egal ob privat oder gesetzlich) aus dem Vertrag entlassen.
Grundsätzlich ist eine Krankenversicherung, zumindest bezogen auf die stationären und ambulanten Leistungen nicht kündbar, wenn nicht der Nachweis der Weiterversicherung oder der Fortzug aus dem Gebiet der BRD bestätigt wird.
Du musst hier konkretere Angaben machen für konkretere Antworten.
Wenn du "zu Unrecht" kündigst und die Gegenpartei dies akzeptiert, ist das wohl als Aufhebungsvertrag zu verstehen. Dieser wiederum kann nicht einseitig einfach "zurückgenommen" werden. Aber die Versicherung könnte sich gegebenenfalls auf Irrtum berufen.
Ob das eine Jahr einen Rechtsstreit wert ist? Wer weiß...
Ob ein Wechsel der PKV tatsächlich sinnvoll war? Wer weiß...Aber das wurde ja sicherlich von einem Experten überprüft.
Hallo, ich weiß zwar nicht, was ein PKV Vertrag ist, aber die Geschichte klingt doppelt sonderbar.
Normalerweise bezieht sich ein Sonderkündigungsrecht auf den ganzen Vertrag. Deshalb, weil der andere Vertragspartner, den Vertrag einseitig ändern möchte, was nur geht, wenn der andere durch "Stillschweigen" zustimmt. Wurde Dir dieses Sonderkündigungsrecht im Zuge der Erhöhung angeboten?
Leider müsste man die Dokumente sehen, um das gesichert zu beantworten und das ist heikel.
Danke!
PKV = Private Krankenversicherung...