Sonderkündigungsrecht bei Entgelterhöhung?
Ich tappe gerade etwas im Dunkeln was meine Möglichkeiten angeht und würde daher gerne eure Meinungen hören: Meine Tochter ist an einer Musikschule angemeldet und erhält dort für 29€ im Monat Elementarunterricht. Da ihr dieser schon länger keinen Spaß macht, kam uns die Gebührenerhöhung auf 30€ gelegen, wir dachten, wir könnten so von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Eine entsprechende Kündigung lehnte die Musikschule nun allerdings mit Hinweis auf folgenden Passus in ihrer Schulordnung ab: "Die Jugendmusikschule behält sich vor, die Unterrichtsentgelte bei Bedarf auch während des Schuljahres zu verändern." Schließt ein solcher Passus tatsächlich mein Sonderkündigungsrecht aus? Könnte die Musikschule theoretisch auch die Gebühren auf 70€ erhöhen und ich müsste mich dem bis zum Vertragsende (=Schuljahresende) ergeben? Wie sind eure Meinungen? Vielen Dank!
2 Antworten
Der Passus duerfte so wahrscheinlich unwirksam sein. Dies loest aber kein Sonderkuendigungsrecht aus sondern die Schule duerfte lediglich dazu verpflichtet sein, die Leistung bis zum Vertragsablauf weiterhin fuer 29 Euro/Monat zu erbringen.
Zahlt ihr also weiterhin 29 statt 30 Euro/Monat, muesste die Schule den einen jeweils fehlenden Euro einklagen. Kuendigt ihr den Vertrag hingegen fristlos und stellt die Zahlung ein, duerfte der Schule ein Schadensersatz in Hoehe von 29 Euro/Monat bis zum Vertragsablauf zustehen.
Ich würde mit den Leuten sprechen, ob nicht ein Aufhebungsvertrag möglich ist. Das Kind hat keine Freude, da sitzen auch Pädagogen und die sollen mal vernünftig begründen, warum sie das dann weiter machen soll. Ansonsten ein anderes Kind schicken und denen die Hälfte der Kosten erlassen. So hast du nur 15€ im Monat und ein anderes Kind freut sich vielleicht.