Preiserhöhung Tanzschule ?
Hallo ihr Lieben,
Ich bin seit 2 jahren in einer Tanzschule Schülerin. Vor 2 Wochen wurde mir bekannt gegeben (mündlich), dass ab Juli 2016 eine Preiserhöhung geplant ist. ich war nicht einverstanden und nahm mein Sonderkündigungsrecht in Gebrauch. Dies wurde mir aber abgelehnt, da es anscheinend schon im Februar angekündigt wurde. Weitere Tanzmitglieder habe ich gefragt und Sie wussten diese Erhöhung auch erst seit 2 Wochen. Trotzallem habe ich gelesen, dass eine Preiserhöhung schriftlich angekündigt werden muss, sonst ist es ungültig. Diese habe ich nicht bekommen. Dürfen die mir trotzdem mehr Geld abziehen ? Habe ich trotzdem das sonderkündigungsrecht? Und dürfen die mir das einfach ansagen?
Danke im Voraus :)
LG Steffye
3 Antworten
Dies wurde mir aber abgelehnt, da es anscheinend schon im Februar angekündigt wurde
Schriftlich?
Die Mitgliedschaft hat bei denen früher begonnen als bei mir, also die waren vor mir da. Es ist bis jetzt niemand neues dazugekommen. auf der Website steht der erhöhte betrag schon drinne aber wie gesagt, bis jetzt nur Mündlich bescheid gegeben. Finde ich auch echt skurril. Und ich hab keine Ahnung was ich machen soll.
die Mitgliedschaft hat bei denen erst ab April begonnen; anders wäre es nicht möglich.
Damit wäre nämlich der Beweis das im Februar doch eine Mitteilung schriftlich rausgegangen ist; aber warum dann erst die Ankündigung für Juli
da läuft was falsch
Nein mir wurde im Februar nicht müdlich und auch nicht schriftlich bescheid gegeben.
Sowas hat IMMER Schriftlich zu erfolgen. Man hat da ein Sonderkündigungsrecht.
In deinem Fall würde ich die Abbuchung widerrufen. Den normalen Beitrag zahlen.
die übrigen Betroffenen befragen; ist auch dort nichts angekommen war nichts. Mündlich ist ein Nichts.
Eine einseitige Vertragsänderung muß schriftlich erfolgen. Und dann hat man ein Sonderkündigungsrecht, wenn man nicht damit einverstanden ist.
Mir wurde nichts schriftlich Angekündigt. Nur mündlich und mit einem Flyer in der Tanzschule. Und mir wurde für diesen Monat schon der erhöhte Betrag abgezogen.
Hallo,
wenn die Preiserhöhung ab April war bist du im Juni zu spät dran. Was sagen denn die AGB´s? Wenn dort steht, dass es mündlich bekannt gemacht wird und es so und so lange eine Sonderkündigung gibt, dann kannst du natürlich raus. Wenn die Frist aber rum ist, Pech.
In den AGBs steht das die preiserhöhung von den Lehrern mitgeteilt und per email zugeschickt wird. Aber ich habe keine email bekommen. Und eigentlich wie ich es weiß mus eine Preiserhöhung schriftlich angekündigt werden. Das sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 30 tagen nach der Ankündigung vorliegen. Dies wurde bei mir aber nicht akzeptiert.
Ich habe natürlich nach gefragt. einige zahlen den erhöhten Betrag sogar schon seit April 2016. Obwohl es erst, wie gesagt, vor 2 wochen bekanntgegeben wurde und das nur MÜNDLICH. keiner hat eine Ankündigung im Februar und oder vor 2 wochen schriftlich bekommen.