KFZ-VERSICHERUNG nach Beitagsanpassung wegen mehr KM kündbar?
Vergangenes Jahr gab ich an mit meinem PKW 9000 KM zu fahren. Nun stellte sich heraus das ich ca 12000 KM gefahren bin. Bin der KM-Standsabfrage gab ich nun an dieses Jahr zwischen 12000 und 17000 KM zu fahren. Heute bekam ich von meiner Versicherung nun ein Schreiben mit einem neuen, logischerweise höheren Beitrag für dieses Jahr. Kann ich in diesem Fall auch von einem Sonderkündigungsfall Gebrauch machen da der Beitrag sich ja erhöht hat oder greift in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht nicht?
5 Antworten
Nein, hier greift das Sonderkündigungsrecht nicht, denn der Grund für die Beitragserhöhung geht ja von dir aus.
Zu Frage 1: Ja, zum vereinbartem Ablauf.
Zu Frage 2: Nein, leider nicht. Die Tarifmerkmale sind Deine Sache.
Zu Frage 3: Ja, siehe Frage 2.
Viel Glück.
Kann ich in diesem Fall auch von einem Sonderkündigungsfall Gebrauch
machen da der Beitrag sich ja erhöht hat oder greift in diesem Fall das
Sonderkündigungsrecht nicht?
Hi mexdome,
die Beitragserhöhung bzw. Prämienanpassung erfolgte ja aufgrund deiner Angaben und stellt hier eine Leistungsverbesserung dar (höhere km-Leistung), deshalb liegt hier auch kein Sonderkündigungsrecht vor!
Gruß siola55
nein, da greift das sonderkündigungsrecht nicht.
wenn es im november die info gegeben hätte, das sich die regionalklasse geändert hat, hättest du wechseln können.
aber in deinem fall, liegt es daran, das du ja mehr kilometer auf der strasse verbringen wirst udn damit das versicherungsrisiko steigt
Was die Angabe der erhöhten km-Leistung anbelangt nicht...aber jede Versicherung erhöht oder hat ihre Tarife erhöht...aufgrund dieser Erhöhungen hat jeder ein "Sonderkündigungsrecht"! Termine der Kündigung sind dabei einzuhalten!