Sonderkündigungsrecht Hausratversicherung?
Meine Schwiegermutter ist aus gesundheitlichen Gründen in einem Pflegeheim untergebracht worden. Daraufhin haben wir die Hausratversicherung gekündigt. Die Kündigung wurde seitens der Versicherung nicht akzeptiert mit der Begründung, wir hätten die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Dabei war es zum letztmöglichen Kündigungsdatum noch gar nicht abzusehen, dass meine Schwiegermutter in ein Pflegeheim muss. Die Hausratversicherung besteht auf Erfüllung des Vertrages (bis Dez. 2019), wobei sie prüfen will, ob der Beitrag aufgrund der Heimunterbringung gesenkt werden kann. Gibt es in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht? Kann evtl. jemand eine Rechtsgrundlage angeben?
3 Antworten
Nein, kein Sonderkündigungsrecht wegen Heimunterbringung.
Aber:Möglichkeit der Vertragsauflösung besteht beim Wegfall des Versicherungsgegenstandes. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Singles ihre Haushalte zusammenlegen oder der eigene Haushalt wegen eines Umzugs in ein Seniorenheim aufgelöst wird. In beiden Fällen besteht dann kein Grund mehr, die Versicherung aufrecht zu erhalten.
Also nicht Kündigung sondern Aufhebung wegen des Risikowegfalls.
Nein. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Die Versicherung kann nichts dafür, wenn die Schwiegermutter ins Pflegeheim muss.
Kommt drauf an.
Bietet das Pflegeheim einen Kollektivvertrag für alle Heimbewohner an und sind die Leistungen besser so sollte versucht werden den eigenen Vertrag schnellstens los zu werden.
Es ist eben fraglich ob hier das versicherte Wagnis wegfällt, was dazu führen würde, dass der Vertrag endet. Ist das nicht der Fall, so ist der Vertrag weiterzuführen bis zur nächsten Hauptfälligkeit, kann aber aufgrund der geringeren Versicherungssumme deutlich günstiger werden.