Gewerbeabmeldung - wo muss ich mich überall abmelden?
Hallo,
wo muss man sich überall abmelden, wenn man sein Gewerbe (Einzelunternehmer) aufgeben möchte? Ich habe ein Formular zur Gerwerbeabmeldung gefunden. Das würde ich an die zuständige Gemeinde schicken. Doch muss man noch weiteren Behörden/Ämtern/o.Ä. Bescheid geben?
Muss man dem Finanzamt gesondert Bescheid geben oder wird das FA eh automatisch durch die Gemeinde informiert?
Und wenn man unterjährig das Gewerbe abmeldet: Muss man vorzeitig (direkt nach der Gewerbeabmeldung) bspw. eine Umsatzsteuererklärung einreichen oder - wie sonst - erst nach Ablauf des Kalenderjahres?
Danke für alle hilfreichen Antworten!
2 Antworten
Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt der Stadt. Man müßte dann auch entsprechend das Firmeninventar wieder zurückbuchen mit einer Buchung ins Privatvermögen.
Das wird erst mal als Gewerbegewinn gesehen. Wir hatten das bei einem Kumpel.
So sieht das Finanzamt das erst einmal als einmaligen Gewinn, dort nämlich das recht hoch bewertete Inventar (man wird ja nicht 0€ oder 1 € Restwert angeben können), um keinen Ärger mit dem FA zu bekommen.
So kam leider eine Vorauszahlung heraus. Wir haben erst einmal Einspruch eingelegt, weil das Gewerbe ja abgemeldet wurde, also wurde ein Nullbescheid erlassen für zukünftige Festsetzung oder Steuervorauszahlungen.
Natürlich muß die gezogene Vorsteuer auch wieder zurückgezahlt werden. Man sollte das Inventar entsprechend bewerten & das realistisch nach den AfA Tabellen mit Restwerten.
Wie gesagt wird der Gewerbegewinn später mit der Buchung ins Privatvermögen übergehen
Die Gewerbeabmeldung machst du beim Gewerbeamt. Die melden das an alle weiter.