Abmelden durch Vermieter?
Also wir sind diesen Monat ausgezogen. Noch bevor wir ausgezogen sind also am 29.09.2009 der monat für den wir auch noch miete gezahlt haben geht unser vermieter zur gemeinde und meldet uns ab!!! Darf er das? Darf die Gemeinde das einfach so jemanden abmelden nur weil irgendwer es sagt? Wir hätten uns ja schon längst umgemeldet aber haben es nich geschafft weil wir beide im schichtdienst arbeiten wollten eig morgen fahren da wir da ausnahmsweise beide frei haben! Hätte ja sonst wer sein können und nich zwangsläufig unser ex vermieter der uns noch während userer mietzeit abmeldet. Das ganze kam jetz nur raus weil mein bruder sein auto anmelden wollte und auf der anmeldestelle hat es gehießen er sei obdachlos bzw nirgendwo vermerkt!
9 Antworten
http://de.wikipedia.org/wiki/Melderechtsrahmengesetz
"...Das Melderechtsrahmengesetz legt fest, dass die Rückmeldungen zwischen den Meldebehörden bei Umzügen ab 1. Januar 2007 nur noch elektronisch erfolgen dürfen. Bürger müssen sich somit nur noch bei der Zuzugsmeldebehörde anmelden. Die Abmeldung von der Wegzugsmeldebehörde durch den Bürger bei Umzügen innerhalb Deutschlands wurde abgeschafft...."
Im übrigen kann sich jeder überall anmelden, egal, ob er da wohnt, oder nicht. War mal nen Bericht drüber im Fernsehn.
Beschwert Euch bei der Gemeinde. Ihr könnt Euch nur selbst an- und abmelden. Die bei der Gemeinde dürfen Euch nur durch den Vermieter abmelden, wenn Ihr unbekannt verzogen seid, die Wohnung aber nicht geräumt habt.
Als Vermieter kann ich sehr wohl Mieter abmelden, wenn ich der Einwohnermeldebehörde per Vorlage einer Urkunde glaubhaft machen kann, dass der Mieter nicht mehr in meiner Mietsache wohnt. Grund dieser Regelung: in unserer Kommune werden Abfallgebühren pro gemeldeter Person durch das Umweltamt vom Vermieter erhoben. In deinem Fall war die Abmeldung durch den Vermieter etwas voreilig und vielleicht garnicht notwendig.
man muß sich bei der gemeinde nicht abmelden, neuanmeldung reicht völlig aus
Du mußt Dich nur neu anmelden...
was der vermieter dort gemacht hat war sinnlos, überflüssig...und auch nicht seine sache
Du bist verpflichtet, Dich innerhalb von 8 Tagen umzumelden. Also nicht irgendwann! Der Vermieter kann Dich abmelden. Und dann bist Du obdachtslos, solange Du Dich nicht neu anmeldest. Verstoß gegen das Meldegesetz kann auch mit Ordnungsstrafe belegt werden. Seid froh, das es so ist und nicht anders.
Schoen und gut, trotzdem kann nicht einer einfach einen anderen abmelden.
und außerdem hat er uns noch während wir da wohnen abgemeldet also in dem monat für den wir miete gezahlt haben
wir hätten uns ja umgemeldet dazu kamen wir ja nicht weil der vermieter hingegangen is und uns abgemeldet hat