Gewerbeabmeldung + Wiederanmeldung nach einem Monat... wie buchen?
Wenn ich mein Gewerbe für einem Monat abmelden musste und dann wieder angemeldet habe, kann ich die Buchhaltung als ein Unternehmen weiter führen? Oder muss ich ein neues Unternehmen eröffnen und für das alte einen Abschluss machen (Übegangsgewinn berrechnen). Kann man sich das sparen? Es hat sich nichts an der Tätigkeit geändert.
5 Antworten
Wenn du "Einnahme-Überschussrechnung" machst, kannst du das als ein Unternehmen weiter führen. Der Gewinn oder Verlust wird ja für das ganze Jahr ermittelt.
Danke für deine Antwort. Gibt es dafür eine Quelle wo ich mal nachlesen kann? Wie buche ich die Ausgaben wie Telefonrechnung im Monat der Abmeldung? Also lasse ich den Übegangsgewinn (Foderrungen) weg und buch die Rechnungen aus dem erten viertel Jahr wie gehabt bei Zahlung? Auch wenn die Zahlung im Monat der Abmeldung oder nach wieder Anmeldung der alten Rechnungen erfolgte? VG
Nein, kannst du nicht. Eine Gewerbeabmeldung ist eine Betriebsaufgabe. Dabei muss ein Betriebsaufgabegewinn ermittelt werden (zur Aufdeckung stiller Rücklagen), der u.U. mit zu versteuern ist. Auch bei EÜR.
So hast du es in deiner Frage ja schon selbst formuliert...
Was ist nun richtig? Das das zu einer Betriebsaufgabe gehört ist mir bewusst, nur hat sich an dem Gewerbe nichts geändert, es wurde nur wieder aufgenommen nach einem Monat. Die Einnahmen der "alten" Rechnungen sind dann erst gekommen.
Nein habe meine alte Steuernummer noch....
ja, genau richtig
Hast du denn eine neue Steuernummer bekommen? Dann bist du so gestellt wie einer der neu anfängt.
Habe die alte noch. Heisst das ich kann weiter buchen, lasse nur die Ausgaben raus, welche in der Zeit zwischen Ab - und wieder Anmeldung gelaufen sind?