GbR auflösen und Einzelunternehmung mit e.K.
Hallo Leute, sobald bei einer 2-Mann GbR. ein Gesellschafter sein Gewerbe bei der Stadt abmeldet, sei laut dem Finanzamt für den zweiten Gesellschafter auch Schluss mit den Geschäften.
Heißt das, dass der zweite Gesellschafter auch sein Gewerbe abmelden muss und eine Einzelunternehmung anmelden muss oder meldet man da generell nur um und behält weiterhin die Umsatzsteuer-ID?
Bei einer Einzelunternehmung hat man ja auch eine Umsatzsteuer-ID ne oder benützt man bei einer Einzelunternehmung einfach die private Steuernummer?
Wenn man die Einzelunternehmung angemeldet hat, kann man ja mit dem schein ja dann die Firma bei der IHK als e.K. eintragen ne? D.h., im Gewerbeschein steht dann bei der Anmeldung der Vor- und Nachname als Firmenname drin, wenn man bei der IHK sich als e.K. einträgt, sollte man evtl. den Schein auf e.K. ändern oder so?
Über kurze Tipps, vor allem zu Punkt 3 würde ich mich freuen.
Viele Grüße
1 Antwort
Sobald eine GbR nur noch aus einem steht, gibt es keine GbR mehr.
Die GbR ist Unternehmer. Die GbR existiert nicht mehr. Der Gesellschafter der weiter macht ist jetzt also Unternehmer und braucht somit eine eigene USt-ID-Nr.
Es empfiehlt sich die GbR abzumelden, und sich als Einzelgewerbetreibender anzumelden.
Wenn das Finanzamt von Neuanmeldung Wind bekommt, bekommst Du entweder eine neue Steuernummer oder kannst die alte Einzelnummer weiterverwenden. Bis dahin verwende Deine Einzelsteuernummer.