Anstehende Rechnungen bei Verzug ins Ausland?
Hallo liebe Community,
es geht um Folgendes: Ich bin aus Deutschland nach Spanien gezogen weil ich dort einen Job angeboten bekommen habe. Nun kann es sein, dass an meine alte Adresse noch einige Rechnungen eintrudeln (Bestellungen, GEZ, Hundesteuer, etc.) diesen Schulden möchte ich natürlich nicht entkommen, daher habe ich beim abmelden meine neue Adresse angegeben und auch sonst überall bescheid gegeben, dass ich verziehe.
Nun zu meiner Frage: Müssen mir Rechnungen zuerst zugeschickt werden (an meine neue Adresse) bevor das ganze gleich wegen nichtbezahlung an irgend ein Inkassounternehmen geht? Oder noch schlimmer ich festgenommen werde wenn ich nach Deutschland zu besuch komme?
4 Antworten
Du bist verpflichtet, den Weg zu dir offen zu halten. Wenn du dies nicht tust, gilt es als selbstverschuldetes Zugangshindernis und alles wird so behandelt, als wäre es dir zugegangen. Du scheinst aber alles Erdenkliche getan zu haben, mehr ist wohl nicht drin - jeder Umzug ist ein gewisses Risiko.
Ich würde sicherstellen, dass überall meine neue Adresse auch registriert wurde durch eine Rückbestätigung dieser. Dann können die sich nicht mehr herausreden im Falle eines Falles.
In der Regel kannst du zu einem Nachsendeauftrag (auch international angeboten von der Deutschen Post) eine Umzugsmitteilung ergänzend hinzuziehen. Somit werden Absender über deine neue Adresse benachrichtigt.
Wegen Schulden wird niemand festgenommen. Ansonsten musst du natürlich dafür sorgen, dass die Unternehmen entweder dein korrekte Rechnungsadresse haben oder dir die Rechungen nachgesendet werden.