Anstehende Rechnungen bei Verzug ins Ausland?

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Du bist verpflichtet, den Weg zu dir offen zu halten. Wenn du dies nicht tust, gilt es als selbstverschuldetes Zugangshindernis und alles wird so behandelt, als wäre es dir zugegangen. Du scheinst aber alles Erdenkliche getan zu haben, mehr ist wohl nicht drin - jeder Umzug ist ein gewisses Risiko.

Ich würde sicherstellen, dass überall meine neue Adresse auch registriert wurde durch eine Rückbestätigung dieser. Dann können die sich nicht mehr herausreden im Falle eines Falles.

In der Regel kannst du zu einem Nachsendeauftrag (auch international angeboten von der Deutschen Post) eine Umzugsmitteilung ergänzend hinzuziehen. Somit werden Absender über deine neue Adresse benachrichtigt.

Wegen Schulden wird niemand festgenommen. Ansonsten musst du natürlich dafür sorgen, dass die Unternehmen entweder dein korrekte Rechnungsadresse haben oder dir die Rechungen nachgesendet werden.