Angeblich fehlende Gewerbeabmeldung wird nach 27 Jahren vom Amt eingefordert - habe keine Unterlagen mehr darüber - was kann ich tun ?

3 Antworten

Kann es vielleicht sein, dass du damals nur das Finanzamt informiert hast ? Und die Abmeldung beim Gewerbeamt evtl. vergessen hast ? Viele Leute meinen ja, dass Infos vom FA oder an das FA auch gegenüber dem Gewerbeamt gelten... Ist aber nicht so.

Wenn du deine Nerven schonen willst, melde es einfach (nochmal) ab und zahle die 20 €. Selbstverständlich kannst du es auch - nach dem Bußgeldbescheid - auf die Verhandlung beim Amtsgericht ankommen lassen. Evtl. glaubt dir der Richter oder stellt das Verfahren ein... Vielleicht glaubt er aber auch eher dem Amt und dann hast du neben den Abmeldegebühren noch das Bußgeld und die Gerichtskosten....

Was sind dir deine Nerven wert ?

ist das nicht längst verjährt? ups, 30 Jahre, lese ich gerade bei https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutschland)#.C3.96ffentliches_Recht

Eben, abmelden und nachreichen. oder eine Kopie der Aufgabe der Geschäftstätigkeit, was i.d.R. durch die Steuererklärung im Abmeldejahr signalisiert wurde (Stichwort: Rumpfwirtschaftsjahr)

Geochelone  09.10.2015, 08:37

Die Verfolgungsverjährung für eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit einer Gewerbeanzeige (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 i.Vm. § 14 GewO) richtet sich nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG und beträgt 6 Monate.

Die Frist beginnt aber erst am Ende der Handlung zu laufen. Da ist in diesem Fall nicht die Geschäftsaufgabe, sondern die verspätete Gewerbeabmeldung. Solange das Gewerbe nicht abgemeldet ist, besteht die Ordnungswidrigkeit (nicht erfolgte Abmeldung) fort.

Kopie der Aufgabe der Geschäftstätigkeit, was i.d.R. durch die Steuererklärung im Abmeldejahr signalisiert wurde

I.d.R. (bzw. in § 14 GewO vorgeschrieben) hat eine Gewerbeabmeldung beim zuständigen Gewerbeamt zu erfolgen. Es interessiert doch das Gewerbeamt nicht, was die/der Fragende vor vielen Jahren dem Finanzamt geschrieben hat...

dann melde das gewerbe doch nochmal ab. wird billiger als ein bussgeld.