Gewerbeabmeldung rückgängig machen?
Wir haben uns von einem Unternehmensberater beraten lassen. Dieser meinte, das wir das Gewerbe abmelden sollen. Nach dem Gespräch mit unserem Steuerberater stellt sich raus, das dies absolut falsch wäre. Wie kann ich das rückgängig machen, es liegen 4 Tage dazwischen. Der Grund ist nicht so wichtig. Wir möchten nur wissen, ob und wie wir es rückgängig machen können. Vielen Dank
2 Antworten
Eine einmal elektronisch erfasste Gewerbeanzeige kann man nicht rückgängig machen, weil die ganz schnell an diverse Stellen übertragen wird. Du kannst das Gewerbe aber ab dem Tag der Abmeldung wieder anmelden, so dass es ununterbrochen bestand.
Sicher kann man Gerwerbe wieder abmelden. Oder ihr fragt noch 5 andere Leute und macht das, was die euch vorschlagen....finde ich alles sehr eigentümlich. Man muss doch wissen was man will, schon gerade bei Gewerbeanmeldung
Kann ich Ihnen eine persönliche Nachricht schicken um mein Problem zu schildern?