Gewerbeleasing. Gewerbe abmelden, wie weiter?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem Einzelunternehmen gibt es keinen Unterschied zwischen dir und der Firma. Deshalb musst du m. E. gar nichts machen, außer weiter die Leasingraten zu zahlen.

Du hast nun nur - gegenüber anderen Privatleuten - den Nachteil der gewerblichen Vertragskonditionen.

Wenn die Bank dich auch nicht drängelt und du den Wagen weiterfahren willst, dann mach doch :-) 

geheim007b  20.05.2019, 21:09

eben. Könnte noch einen spezialfall geben wenn im Vertrag explizit steht dass eine private Nutzung nicht möglich ist. Wenn dann kein Sonderkündigungsrecht drin steht für die Gewerbeaufgabe wirds etwas schwammig. Untersagung der Nutzung bei gleichzeitigem Schadensersatz für die Restlaufzeit wäre eine Option... müsste man ggf. einen Anwalt fragen. Aber die Bank will ja gar nichts, also ist das einfachste wirklich weiter nutzen und weiter zahlen.

lesterb42  21.05.2019, 09:16
den Nachteil der gewerblichen Vertragskonditionen.

Welcher Nachteil?

aaabbb771 
Beitragsersteller
 21.05.2019, 10:27
@lesterb42

Vielleicht Rabatte sind anders und die Behandlung. Den Endkunde hat mehr Rechte?

lesterb42  21.05.2019, 10:48
@aaabbb771

Ich verstehe deinen Kommentar nicht. Das ist doch ein gültiger Vertrag. Wo sollen da nun andere Regelungen herkommen?

aaabbb771 
Beitragsersteller
 21.05.2019, 11:47
@lesterb42

Ich habe versucht die Aussage von Antwortgeber zu verstehen.

Geochelone  21.05.2019, 18:00
@lesterb42

Im Gewerbeleasing entfallen die Verbraucherrechte.

siola55  21.05.2019, 07:35
Deshalb musst du m. E. gar nichts machen, außer weiter die Leasingraten zu zahlen.

Irrtum - er darf natürlich die Leasingraten ab der Gewerbeabmeldung nicht mehr steuerlich geltend machen!

geheim007b  21.05.2019, 09:23
@siola55

das versteht sich von selbst. Das ist aber das verhältniss zwischen ihm und dem finanzamt, und nicht zwischen ihm und der Bank

siola55  21.05.2019, 11:03
@geheim007b
...und nicht zwischen ihm und der Bank

Dann gibt es eben nur eine Kontoänderung für die Abbuchung - alles andere besteht weiter wie bisher - nur eben auf privater Basis!?

geheim007b  21.05.2019, 11:37
@siola55

exakt. Der Vertrag wurde ja nicht zwischen der Bank und einer juristischen Firma (gmbh, ug, ag usw) sondern mit der Person geschlossen. Die Person existiert weiter, nur das Gewerbe existiert nicht mehr wodurch die kosten natürlich vor dem Finanzamt so nicht mehr geltend gemacht werden können. Ändert aber nichts am Vertrag (zumindest so lange nicht explizit eine gewerbliche nutzung vorrausgesetzt wird was ich mir nicht vorstellen kann).

Ja es ist Gewerbeleasing, jedoch es taucht nirgendwo in der Zulassung oder im Vertrag irgendwelche Bezeichnung außer meinen Namen. Sogar die Briefe kommen auf den Herrn XY an.

Für dich war dann bisher der Leasingvertrag eben gewerblich, also steuerlich geltend machbar.

Für die restliche Leasingzeit ist dies eben ein Privatleasing und somit nicht mehr steuerlich absetzbar; die einzige Änderung wird demnach deine Kontoverbindung sein von Gewerbe auf Privatkonto ;-)

Gruß siola55

Eigentlich musst du gar nichts machen außer die Leasingraten weiter zu zahlen. Das du der Leasingbank schon etwas dazu gesagt hast, kann natürlich jetzt zu einem Problem werden. Die sehen darin jetzt eine Risikoerhöhung da du ein noch nicht unbefristetes Angestelltenverhältnis hast und noch in der Probezeit bist.

aaabbb771 
Beitragsersteller
 21.05.2019, 10:26

Die Bank hat es doch nicht zu interessieren, was ich mache oder wie ich zahle?

In dem Leasing Vertrag steht ja, dass nur bei 2 Monate in Verzug die Sonderkündigungsrecht greift und die Bank Leasing abwickeln wird mit Schadenersatzforderungen.

Solange ich zahle, sehe ich kein Problem darin.

Der Punkt des Abschlusses eines Kredites o. Leasing Vertrages ist entscheidend, danach muss ich nur Sorge tragen, dass ich nicht in Verzug Geräte. Oder irre ich mich da gewaltig?

Solange ich zahle und ich könnte das Fahrzeug auch Bar kaufen, genügend finanzielle Mitteln vorhanden... Ich habe damals wegen steuerlichen Aspekt gemacht und nutze Fahrzeug rein geschäftlich.

siola55  21.05.2019, 11:10
@aaabbb771

Da kann ich dir nur zustimmen: du mußt nur die Kontoverbindung von Gewerbe auf dein Privatkonto ändern und sonst seh' ich da kein Problem ;-)

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bleibt ja weiterhin beim Leasinggeber unter deinem bisherigen Namen, also die Sicherheit, daß du das Leasingauto nicht weiterverkaufen kannst, ist somit gegeben!

Schönen Tag noch wünscht dir siola55

Hallo,

also ich sehe da kein Problem: du darfst nur nicht mehr die Leasingraten nach der Gewerbeabmeldung weiter steuerlich geltend machen und alles ist gut!

Wie lange läuft denn dein Leasingvertrag noch? 1 Jahr???

Gruß siola55

Hallo,

recht unglaubwürdig,was du da von dir gibst :-)

Banken leasen keine Sachen, das machen spezielle Firmen.

Offensichtlich ist das wohl ein ganz normaler Kredit und da must du dich schon mit der Bank auseinandersetzen.

aaabbb771 
Beitragsersteller
 20.05.2019, 21:43

vielleicht sich besser informieren bevor solche aussage niedergeschrieben wird. googeln hilft. ich werde hier nicht jede einzelne bank auflisten. aber was solls, sparkassen, santander machen und natürlich viele hausbanken wie vw, mercedes, bmw machen das.

OlafausNRW  20.05.2019, 21:54
@aaabbb771

KEINE Bank macht das.....lool

Das sind immer spezielle Leasingfirmen

aaabbb771 
Beitragsersteller
 21.05.2019, 11:46
@OlafausNRW

Ich streite gerade mit Santander Bank und nicht mit irgendwelchen Leasing unternehmen. Den die Bank hat das Geld dem Händler bezahlt und zieht die Leasing Raten ein. Sogar auf der Abbuchung für Leasing Vertrag und dem Vertrag ist die Bank und nichts anderes angegeben