Gewerbe Rückwirkend abgemeldet, ist Leasingvertrag jetzt ungültig?
Ich hab Juni dieses Jahres einen Leasingvertrag für mein Gewerbe geschlossen, ich habe mein Gewerbe Rückwirkend abmelden können sodass es seid dem 1.1.2021 nicht mehr besteht, also gab es das sogesehen bei schließung des leasing vertragen gar nicht, komm ich so irgendwie aus dem leasingvertrag raus?
3 Antworten
Du bist der Vertragspartner der Leasingfirma. Du haftest für die Vertragserfüllung.
Durch die Gewerbeanzeige eines Einzelunternehmers wird doch kein rechtlich selbständiges Unternehmen gegründet.
Nein, dann würden das ja alle so machen. Das Leasing läuft doch als einfacher Gewerbetreibender sowieso auf Dich als Person. Du hast halt andere Konditionen bekommen.
komm ich so irgendwie aus dem leasingvertrag raus?
Dem Vertragspartner kann es egal sein, ob und wie lange dein Gewerbe besteht. Du musst deinen vertraglichen Verpflichtungen auch weiterhin nachkommen.
Im schlimmsten Fall kann man dir vielleicht sogar betrügerische Absichten unterstellen, weil du den Leasingvertrag zu einer Zeit abgeschlossen hast, als für dich eigentlich schon die Abmeldung deines Gewerbes feststand.
Durch die Gewerbeabmeldung lösen sich jedenfalls keine Verträge in Luft auf.