KFZ-Leasing / Händler insolvent
Hallo zusammen,
im Juni haben meine Lebensgefährtin und ich bei einem KIA-Händler ein Auto geleast. Der Leasingvertrag wird ja dabei nicht mit dem Händler direkt, sondern mit der leasinggebenden Bank abgeschlossen. Nun ist es so, dass der Händler zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat. Weder wurde das Fahrzeug ausgeliefert noch bisher, aufgrund mangelnder Lieferung, eine Leasingrate gezahlt. Natürlich werde ich ggf. noch Kontakt zu Anwalt und/oder Insolvenzverwalter aufnehmen, aber vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen mit diesem Thema und könnte mir sagen, wie es jetzt weitergeht.
Vielen Dank schon mal !!!
Thomas
3 Antworten
Du hast keine Rechtsbeziehung zu dem Autohändler. Du hast Dir da mal ein Auto angesehen, eventuell eine Zusammenstellung machen lassen, ein Angebot wurde erstllt.
Vertragspartner ist die Leasinggesellschaft.
Die können nun sagen, der Vertrag mit dem Autohändler kann nicht durchgeführt werden, weil der insolvent ist. Für einen Ausstieg aus dem Vertrag mit Dir gibt es eine Klausel in den AGB (bin ich mir sicher).
Es wird Dir nichts übrig bleiben, als einen anderen Händler zu suchen.
Sollte es ein Lagerfahrzeug gewesen sein, könntest Du aber mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen, ob der nicht bereit ist an die Leasinggesellschaft zu verkaufen. schließlich will er ja Geld in die Kasse bekommen.
Was es allerdings ein Wagen, auf den Kia noch einen Eigentumsvorbehalt hatte, dann ist der Wagen inzwischen möglicher Weise schon abgeholt worden.
Das solltest du umgehend mit der Leasingsellschaft klären denn eventuell kommt ein Ersatzhändler der den vertrag bzw dessen abwicklung übernimmt.. solange der Vertrag nicht erfüllt wurde hast du wegen fristverzögerungen ein Kündigungsrecht. aber zuerst mit der leasingfirma kontakt aufnehmen.,. Joachim
Der Leasinggeber schließt mit dem Leasingnehmer den Leasingvertrag ab. Außerdem besteht ein Kaufvertrag zwischen dem Hersteller / Lieferant und dem Leasinggeber. Durch den Kaufvertrag muss der Leasinggeber nach § 433 Abs. 2 BGB den Kaufpreis zahlen. Der Hersteller / Lieferant muss dem Leasinggeber die mangelfreie Sache übergeben (was auch durch eine Übergabe an den Leasingnehmer erfolgen kann) und das Eigentum an dieser verschaffen. Der Leasinggeber wird durch die Übereignung des Herstellers / Lieferanten Eigentümer des Leasingobjekts. Der Leasinggeber überlässt das Leasingobjekt zur Nutzung gegen Zahlung der Leasingraten an den Leasingnehmer.
Das heißt für Sie mit anderen Worten, solange Ihnen der Leasinggeber (also die Bank) Ihnen das Auto nicht zur Verfügung stellt, ist der Vertrag nicht erfüllt und Sie müssen nichts bezahlen. Sie können den Leasinggeber unter Fristsetzung auufordern das Auto wie im leasingvertrag vereinbart zu liefern und bei nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten.
Sollten Sie ihr altes Auto in Zahlung gegeben haben bzw geben wollen - ist große Vorsicht geboten. Hierbei wurde ia aller Regel ein kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, der den Erlös des alten Autos verwendet um das neue Auto zu finanzieren.
Als Beispiel: Sie leasen ein Auto das 20.000 wert ist. Sie wollen ein altes Auto in Zahlung geben das 5000,- Wert hat. Der Händler schließt dann einen Kaufvertrag mit dem leasinggeber über 15.000 Euro ab und verwendet das alte Auto zur Deckung der restsumme. Der leasinggeber berechnet die Leasinggebühren aus dem kaufpreis von 15.000.
Dem insolventen Händler also auf keinem Fall das gebrauchte Auto hinstellen, es sei denn der Leasinggeber fordert Sie dazu auf.