Gewerbe abgemeldet, müssen Gutscheine zurückgezahlt werden?
Mal angenommen. Ein Wirtshaus oder 'ne Gaststätte würde sein Gewerbe und alles abmelden, er hat jedoch Gutscheine verkauft und kann sie deshalb nach der abmeldung nicht mehr annehmen, muss er den Wert des Gutscheines zurückzahlen?
6 Antworten
Alles andere währe BETRUG !!!!
Die Gutscheine sind zu erstatten.
Die Frage ist nur, ob es noch Geld gibt.
Daher wäre die nächste Frage, ob es erkennbar war, zumindest aus der wirtschaftlichen Entwicklung für den Gastwirt, dass er nicht zurückzahlen kann oder ob er sogar das System entwickelt hatte, um an Geld zu kommen.
Vorsorglich ist - wenn der Gastwirt nicht zahlt - der Gang zur Polizei notwendig.
Nein
Selbstverständlich muss der Wirt den Wert zurückerstatten, es sei denn, Betreiber war eine juristische Person (z.B. GmbH, AG) die es inzwischen nicht mehr gibt. Die meisten Betriebe werden aber als Einzelunternehmer oder GbR geführt. Da gibt es keinen Unterschied zwischen der/den Privatperson/en und dem Betrieb. Dementsprechend haftet der Betreiber auch weiterhin mit allem, was er hat.
Keine Leistung ohne Gegenleistung. Nur dürfte der Gutscheininhaber Probleme haben sein Geld auch wirklich zu bekommen.