Was passiert wenn ich vergessen habe ein Gewerbe anzumelden?

4 Antworten

Das Gewerbe ist gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. In manchen Städten gibt es nach einer Verspätung von 3 Wochen, in anderen von 3 Monaten ein Bußgeld.

Möglich ist die rückwirkende Anmeldung über Jahre. Nach der Zeit richtet sich auch die Höhe des Bußgeldes. Bei 8 Monaten gibt es wahrscheinlich ein Bußgeld von 100-150 €.

Man darf laut meines Wissens ein Gewerbe 6 Monate rückwirkend anmelden.

Nein. Einen Monat nach Aufnahme ist die Anmeldung zwingend, sonst kann ein Bußgeldbescheid von bis zu 1.000,- € ergehen.

Wie bist denn du an deine Steuernummer gekommen oder ggf. auch eine USt-ID? Weiß das Finanzamt von deinen Aktivitäten? Kennst du deine Pflichten gegenüber Kunden?

Wenn du jetzt anmeldest, dann musst Du ja auch einen Zeitpunkt des Beginns Deines Gewerbes angeben. Im Zweifelsfall wird eine Strafgebühr fällig.

das würde ich auf jeden Fall nicht öffentlich kund tun?

Max10742 
Beitragsersteller
 06.05.2016, 15:24

ja was würde denn passieren wenn die es merken oder ich es denen sage?

Ben422  12.05.2016, 20:06
@Max10742

Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei der Gewerbeanmeldung zu machen. Normalerweise ist ein Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit anzuzeigen (wie Geochelone schon erwähnt hat). Allerdings gibt es unterschiedliche Fristen, die auf Kulanz der einzelnen Städten und Gemeinden gesetzt werden. Demnach kann man das Gewerbe auch rückwirkend an-, um- oder abmelden.