gewerbeabmeldung war zum 30.4.16, lebe von Krankentagegeld, Möchte rückwirkend Gewerbe anmelden um in PKV zu bleiben u.KTG weiter zu bekommen.geht das?
5 Antworten
gewerbeabmeldung war zum 30.4.16, lebe von Krankentagegeld, Möchte rückwirkend Gewerbe anmelden um in PKV zu bleiben u.KTG weiter zu bekommen.geht das?
Kannst du mal genauere Infos liefern?
Vielleicht hättest du wegen der Abmeldung zum 30.04.2016 vorher genauer nachdenken sollen? Wenn die PKV dich jetzt nicht mehr haben will, weil du zu teuer wirst, ist das doch dein Problem.
Ganz ehrlich: Sei' doch froh, dass sie dich nicht mehr haben wollen. Bezüglich der medizinischen Versorgung ist es doch einfacher, bei den Ärzten deine Versichertenkarte abzugeben, anstatt diesen ganzen Aufwand mit dem Papierkrieg für die Arztrechnungen zu betreiben! Je nach deinem speziellen Tarif, sind auch die Medikamente preiswerter! Es gibt viele Existenzgründer, deren Geschäftsidee scheiterte!
Die PKV ist als solche doch nur was für Beamte, die wegen der staatlichen Beihilfe gezwungen sind, in die PKV zu gehen und Millionäre; letztere haben einfach soviel Geld, dass es ihnen egal sein kann, wie hoch ihre KV-Beiträge sind!
Zu deine KV-Problematik kann ich nichts sagen. Ein Gewerbe rückwirkend anzuzeigen ist jedoch kein Problem, wenn man bereit ist, das Bußgeld für die Verspätung zu zahlen. Bei 6 Monaten kannst du mit 100-150 € rechnen.
Bei laufenden KG Zahlungen wird es schwierig werden die Krankenkasse zu wechseln.
Um in eine PKV zu kommen brauchst du kein gewerbe, es reicht aus, wenn du mit deinem Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit die Beitragsbemessungsgrenze überschreitest.
Als Selbstständiger kannst du dich auch freiwillig in der GKV versichern.
Was ich dir anraten würde. Denn auf Dauer gerechnet ist die GKV Kostengünstiger als eine PKV. Auch in den erbrachten leistungen unterscheiden sich PKV und GKV kaum noch. ( Ausser Chefbehandlung und Einzelzimmer)
zwei Monate rückwirkend sollte kein Problem sein, ist aber natürlich immer vom jew Sachbearbeiter abhängig. Aber Zahl doch einfach deine Beiträge weiter, dann bleibst du auch in der Pkv. Ich würde mal mit den betreffenden Stellen (Krankenkasse, Gewerbeamt) sprechen...
in meiner PKV ist jede Tätigkeit innerhalb der Krankschreibung verboten ....
und dies dürte bei nahezu jeder PKV so gehändelt werden ...
somit:
was soll die Gewerbeanmeldung bringen?