Wohnsitz in Deutschland abmelden - Gewerbe weiterführen? USt-Voranmeldung?
Hallo Leute,
ich möchte, bzw. muss meinen Wohnsitz in Deutschland zeitweise abmelden und frage mich ob ich mein Gewerbe noch weiterlaufen kann, darf.
Da ich Dienstleistung im Grafik und Webdesign anbiete, kann ich unabhöngig von meinem Standort arbeiten nur fragt sich, ob das Gewerbe ungültig ist wen ich ein Nicht-EU Land verzogen bin und meinen Wohnsitz hier abmelde.
Wenn ich es weiterführen darf/kann, muss ich dem Finanzamt oder Gewerbeamt dies mitteilen?
Wie verhält es sich dann mit der Umsatzsteuer wenn ich eine Rechnung stelle? Kann oderm muss ich diese frei von der Umsatzsteuer erstellen oder weiterhin 19% berechnen und diese abführen?
Muss ich weiterhin meine Umsatzsteuervoranmeldung abliefern und kann auch bei erworbenen Artikeln die USt. geltend machen?
Zur Info. Ich bin im Nicht-EU Land nur vom Wohnsitz her (gegebenenfalls lediglich kurzzeitig) gemeldet, werde dort jedoch nicht steuerlich geführt.
Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen, da das sehr von meiner Planung abhängt.
Alles Gute
6 Antworten
Wenn dein Unternehmen weiter in D firmiert, bist du - ganz unabhängig von deinem privaten Wohnsitz - auch weiterhin für dein Gewerbe in D steuerpflichtig. Du kannst das Gewerbe nicht mit deutscher Steuernummer weiterführen, die Rechnungen dann aber aus dem Ausland (ohne MwSt.) schicken und erwarten, dass du steuerfrei davonkommst. Wenn du möchtest, dass alles seine Ordnung hat, ruf beim Finanzamt an und lass dir einen Termin geben. Frage dort einfach nach, wie sich das denn verhält - die Leute sind in der Regel überraschend hilfsbereit und freundlich.
Diese Fragen würde ich mit der IHK abklären. und so verfahren wie es DerCo meint.
Unterscheide, ob du in DE eine Tochterfirma unterhälst oder einfach nur deutsche Kunden aus dem Ausland bedienst. Die IHK wird dir hier sicher Auskunft geben - musst ja nicht sagen, warum du ins Ausland gehst und wenn erfinde das geerbte Haus von Oma Chantalle ^ ^
Wenn Du in Dland noch eine "Geschäftsadresse" hast, wo ist das Problem ?
USt / Mwst-Anmeldungen müssen weiter für Rechnungen in Dland angemeldet werden - Auslandrechnungen....
Macht es dann nicht irgendwann Sinn, das Gewerbe in das Aufenthaltsland ( oder Drittland ) zu verlagern/umzusiedeln ?
Gruß aus Süd-Böhmen
Die Antwort auf Deine Frage ist recht einfach, würde aber den Tatbestand der unerlaubten Hilfe in Steuersachen erfüllen. Ich würde Dir raten, Dich an einen steuerlichen Berater zu wenden. Die hier gegebenen Antworten sind teilweise falsch da auf rudimentärem Wissen beruhende. Der Steuerberater dürfe nicht zu viel kosten.