Gesetzliche Zahlungsfrist bei Honorar?

3 Antworten

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Wenn nichts weiter vereinbart wurde, gilt § 286 BGB = 30 Tage. Also Verzug ab Tag 31.


DameUnaNoche 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 10:11

Vielen Dank!

Zusätzlich zu der Antwort von "DrStrosmajer" steht es dir natürlich frei deinen Kunden bereits vorher mittels einer Mahnung in Verzug zu setzen. 

Ob das allerdings Geschäftstaktisch besonders klug ist sei mal dahingestellt. 

als selbstständiger solltest du solche fragen eigendlich nicht stellen müßen.  auf jeder rechnung steht heutzutage ein zahlungsziel .. meistens 14 tage .. oder 30 tage , innerhalb 10 tagen ist sogar noch skonto abziehbar..

Tuehpi  15.04.2016, 10:18

Und wenn du die Frage richtig gelesen hättest, dann hättest du dir diese Antwort auch sparen können. 

SchmitzHermann  15.04.2016, 10:30
@Tuehpi

als selbstständiger würd ich mich schämen , hier sowas zu fragen, dafür hat man einen steuerberater und wenn du dann auch noch für eine andere fa. als selbstständiger tätig bist , haben die ,  eine buchhaltung !!

DameUnaNoche 
Beitragsersteller
 17.08.2017, 10:22
@SchmitzHermann

und ich würde mich schämen, feige im Internet über andere Leute die man nicht kennt zu urteilen.