Karfreitag Nachtschicht arbeiten
Hallo guten Tag. Ich bin angestellt beim Zeitunternehmen Randstad. Derzeit bin ich bei einem Kunden eingestellt wo wir im 3 Schicht Betrieb arbeiten. Nachtschicht von Sonntags abends 22.00 Uhr bis Freitag morgens 06.00 Uhr. So nun steht Karfreitag vor der Tür. Wann habe ich gesetzlich meine letzte Nacht . Von Mittwoch auf Donnerstag oder von Donnerstag auf Freitag. Da ja Karfreitag um 00.00 Uhr beginnt. Kann der Arbeitgeber mich zwingen ? Oder hätte es es vorher ankündigen müssen. Weil nun das Gerücht rum geht, dass wir arbeiten MÜSSEN.
4 Antworten
Es gibt doch sicher einen Schichtplan des Einsatzbetriebes.
Die Arbeitszeit sollte daraus hervorgehen. Und nicht erst heute für morgen angekündigt sein.
Von Sonntag bis heute sind es ja schon 4 Tage, das Wochensoll also mit dem Feiertag erfüllt.
nun, je nach Job oder Branche hat man in der heutigen Zeit nicht mehr einfach nur frei weil Feiertag ist.
Feiertag fängt um 00:00 und einer Sekunde an, was aber nicht heisst dass Du einfach um Mitternacht den Hammer fallen lassen und gehen kannst.
Wichtig ist ob Du über den Vertrag oder sonstiges garantiert an Feiertagen frei hast und nicht dort arbeitest wo Maschinen durchgehend laufen oder kranke Menschen versorgt werden etc.
Wenn dein Vertrag auch die Arbeiten in der Nachtschicht erlaubt, kannst / musst du auch Nachschichten arbeiten. Am Karfreitag steht dir zusätzlich noch ab 0:00 Uhr ein Feiertagszuschlag zu.
Bei Betrieben (wenn man direkt bei den Betrieben angestellt wird) wo es 3 Schichten gibt, steht meist in den Verträgen drin, das du verpflichtet bist, in drei Schichten zu Arbeiten.
Jetzt ist bei dir der Sonderfall, dass du bei einer Zeitarbeit arbeitest.
Es gibt bei Zeitarbeiten Verträge, wo explizit drin steht, dass der jeweilige Zeitarbeitler bestimmte Schichten nicht macht ( da kann dann festgelegt werden, das der betreffende Zeitarbeiter zum Beispiel nur Frühschicht, nur Spätschicht, nur Samstag, Sonntag und Feiertage arbeitet oder eben nie am Samstag Sonntag und Feiertags oder nie in der Nachtschicht).
Würde jetzt drin stehen, du arbeitest nie an Samstagen und Sonntagen, geht am Freitag keine Nachtschicht, weil du ja Freitag anfängst und Samstag aufhörst.
Steht drin, du arbeitest keine Feiertage, geht es auch nicht, weil Karfreitag j ein Feiertag drin.
Gibt es keine Sondervereinbarung musst du die Nachtschicht machen, sonst ist es Arbeitsverweigerung.
Klar gibt es Betriebe, die sagen, sie lassen Zeitarbeitler keine Nachtschichten machen, was aber meistens daran liegt, weil sie zu teuer sind. Möglich ist es trotzdem, wenn es im Vertrag des Zeitarbeitlers keine dementsprechende Klausel gibt.
Du wirst ja von der Firma angefordert, weil sie Nachtdienste abdecken müssen.
Und selbst wenn nix in deinem Vertrag steht und das Thema Nachtschicht fällt, eventuell auch über Ostern, hättest du ja im Vorfeld schon nein sagen können.