Wann beginnt und endet eine Frist genau?
Hallo.
Angenommen, ich kaufe am 3. Dezember ein Radio im Einzelhandel. Der Händler ist so freundlich und gewährt allen Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht. Muß ich das Radio spätestens am 16. oder 17. Dezember zurückgeben?
Wie verhält es sich, wenn es "2 Wochen" heißt statt 14 Tage?
Was passiert, wenn der letzte möglich Rückgabetag ein Feiertag ist?
Wie lang ist 1 Monat?
Fragen über Fragen... Gruß
3 Antworten
Wenn wir über dieses Jahr reden, endet die Rückgabefrist am 17.12.2014, 24:00 Uhr (bzw. in der Praxis wohl bei Ladenschluss ^^).
Eine nach Tagen oder nach Wochen/Monaten bestimmte Frist kann sich anders berechnen, im vorliegenden Fall würde es aber keinen Unterschied machen.
Wenn das Fristende auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB).
Wenn eine Monatsfrist bestimmt ist, endet die Frist mit dem gleichen Datum des Folgemonats. Also würde eine Monatsfrist zum Beispiel vom 02.12.2013 bis zum 02.01.2014 laufen, ohne dabei eine bestimmte Anzahl von Tagen auszuzählen.
Zu 1: Die Frist endet mit Ablauf des 17. Dezember. Fristbeginn waere der 4. Dezember (Tag nach Eintritt des fristausloesenden Ereignisses), letzter Tag der vierzehntaegigen Frist also der 17.12.
Zu 2: 2 Wochen sind 14 Tage. Es macht also keinen Unterschied, ob es nun "14 TYage" oder "2 Wochen" heisst.
Zu 3: Dann endet die Frist erst am naechsten darauf folgenden Werktag (gilt auch bei Fristende an einem Samstag oder Sonntag).
Zu 4: Zwischen 28 und 31 Tage. Nur bei in Monaten bemessenen Zeitraeumen, die nicht zusammenhaengend verlaufen muessen, ist 1 Monat mit 30 Tagen zu rechnen.
Für die Fristberechnung ist 4. aber irreführend. Da ist ein Monat ein Monat und 30 Tage sind 30 Tage, das ist ein Unterschied.
Welche Rolle denn konkret? Nach nochmaligem Durchlesen der Paragraphen ist es meines Erachtens nur ein Unterschied, ob es sich um einen halben Monat (15 Tage) handelt oder um 2 Wochen (14 Tage).
Lies dir die §§ 186 ff. BGB durch, da steht alles drin.
Ob eine Tagesfrist oder Wochenfrist vereinbart ist, kann durchaus eine Rolle spielen, vgl. 188 BGB.