Mahnkosten für Verzug KSP?
Guten Abend,
Meine Eltern sind bei einer Zahlung in Verzug geraten und haben daraufhin eine Mahnung erhalten. In dieser hieß es, dass die Zahlung über ca 15€ bis zum 04.06 auf deren Konto eingehen soll. Am 01.06. haben diese die Zahlung überwiesen. Dazu ist anzumerken, dass dazwischen ein Wochende lag.
Nun kam ein Schreiben von der KSP Kanzlei an, dass wir eine Forderung von ca 70€ begleichen sollen. In dem schreiben sind die 15€ bereits abgerechnet und es setzt sich nur aus Anwaltskosten und kaufmännischen Mahnkosten zusammen.
Inwiefern ist eine solche Forderung berechtigt? Wir versuchen nun erstmal in Erfahrung zu bringen, wann die Zahlung eingetroffen ist, haben da aber durch die relativ kurze Zahlungsfrist wenig Spielraum.
Beste Grüße
3 Antworten
Inwiefern ist eine solche Forderung berechtigt?
Wenn ein Anwalt tätig wird, steht diesem ein Honorar zu. Allerdings hat er dies von seinem Auftraggeber einzufordern und nur wenn dieser es ausgelegt hat, kann es sein, dass du erstattungspflichtig dafür bist.
Lass mich raten
- 1,0 Gebühr nach 2300 VV RVG?
- zzgl. Auslagenpauschale?
Das lustige an KSP ist aber, dass diese Kanzlei grundsätzlich keine Forderungen einklagt, zumindest nicht wenn die Hauptforderung bezahlt wurde, daher würde ich widerrufen. Wer die Thematik besser kennt, weiß auch warum das so ist.
*widersprechen
Die Mahnkosten wären dem Gläubiger zuzuschreiben sind allerdings zu hoch.
Ein Widerspruch wird nicht begründet.
Wenn die Zahlung am 01.06. noch vor Buchungsschluss passiert ist, also nicht erst um -was weiß ich- 23:30 Uhr hätte sie am 04.06. gutgeschrieben werden müssen. Ich würde erst mal einen Beleg verlangen, dass sie erst nach dem 04.06. gutgeschrieben wurde.
alles viel zu umständlich. Inkassofirmen sind nur an ihren Gebühren interessiert - nicht an einer Klärung. Widerspruch und gut ist.
Danke, darum kümmere ich mich aufjedenfall!
Sind die Mahnkosten andernfalls berechtigt? Zum Zeitpunkt, an dem das Schreiben an uns verfasst wurde, waren diese ja dennoch beglichen.
Schick denen eine kurze Mail, dass die Forderung beglichen ist und du keine weitern Kosten anerkennst. Basta.
Dann kommen noch 2 böse Betteldrohbriefe, die du ignorieren kannst und dann ist Ruhe.
Genau das ist es! Dazu kommen noch kaufmännische Mahnkosten von 9€ - gelten die als Teil der Hauptforderung?
Und sollte ein widerruf begründet oder unbegründet geschrieben werden?
Vielen Dank!