Santanderbank und ihr Verzugsschaden

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Im Grunde hast du dir die Frage selbst beantwortet:

  1. keine Rechnung erhalten habe und ich mich somit nicht im Verzug befinden kann. 2. Nur Mahngebühren in Form von Porto und Papier erhoben werden können, da rein logisch, der Firma kein Schaden entstanden sein kann

Beides ist zu 100% richtig. Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug und ohne Verzug kein Verzugsschaden. Der Verzugsschaden von 39€ ist absurd hoch.

Du hast einen minimalen Fehler gemacht: Du hast mit denen telefoniert und drauf gehofft, dass sie sich an das halten, was telefonisch versprochen wurde. Wie du siehst, war das nichts Wert. MInimal ist das womöglich deswegen, weil du eine eMail nachgeschoben hast. Ich würde nun einen Brief per Einschreiben hinschicken.

Jetzt die Frage: Gibt es zu diesem Thema jemanden, der sich da auskennt und evtl. sogar ein Beschluss oder § dazu geben kann??? Danke im vorraus...

Zur Frage des Verzugs: BGB §286. Denke aber dran: DU bist mit der ersten Mahnung trotzdem in Verzug gesetzt worden. Die Gebühren für die Kontoauszüge als solches würde ich daher so schnell wie möglich bezahlen. Im Verwendungszweck aber klar stellen, wofür das Geld ist. Ich würde vielleicht sogar die 1,20€ Porto noch drauflegen. Mehr aber nicht. Hinsichtlich der Höhe der erlaubten Mahngebühren würde ich mich auf folgendes beziehen: Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.09.2009 (Az. Xa ZR 40/08). Das betrifft zwar erst einmal vor allem die Rücklastschriftgebühren, es gibt noch zahlreiche weitere Urteile mit diesem Tenor.

Lediglich eines wäre noch zu bedenken: Hatte die Bank deine aktuelle Adresse oder musste sie erst bei den Einwohnermeldeämtern anfragen, weil nach einem Umzug die neue Adresse nicht mitgeteilt wurde? Dieser gesonderte Schaden wäre dann zu ersetzen. Aber das bewegt sich im einstelligen Euro-Bereich und man würde hier auch eine Rechnungskopie des Meldeamtes verlangen.

Ansonsten die Raten selbst stur weiter bezahlen.

P.S.: Im Kreditvertrag prüfen, ob eine gesonderte Gebühr für das Erstellen des Kontoauszuges überhaupt erhoben werden durfte.

Maassi 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 21:50

Ich bin zwar umgezogen, habe bei der Post aber einen Nachsendeauftrag gemacht. Somit hat die Ummeldung über die Post statt gefunden. Die wollten es mir zwar berechnen, da hab ich sie aber leicht unter buttern können, so das sie sich sogar schriftlich entschuldigt haben... lach... Was für ein Verein...

mepeisen  03.05.2014, 08:09
@Maassi

Hebe das entsprechend auf, also die Entschuldigung und den Nachweis für den Postnachsendeauftrag. Wäre zwar geschickter gewesen, denen die neue Adresse mitzuteilen aber es ist soweit OK. Würde das vor Gericht gehen und würde man dann die beiden Nachweise vorlegen, hätten sie Erklärungsnot.

Rolf42  03.05.2014, 10:26
@Maassi
Ich bin zwar umgezogen, habe bei der Post aber einen Nachsendeauftrag gemacht. Somit hat die Ummeldung über die Post statt gefunden.

Da haben wir doch schon das Problem: Du hast der Bank nicht deine aktuelle Anschrift mitgeteilt. Eine Nachsendungsauftrag bei der Post ist dafür nicht ausreichend, außerdem wird zur Vermeidung von Betrug bei vielen Banksendungen die Nachsendung ausdrücklich ausgeschlossen.

mepeisen  03.05.2014, 10:57
@Rolf42
Eine Nachsendungsauftrag bei der Post ist dafür nicht ausreichend,

Der BGH sagt aber etwas anderes. Zum Beispiel 25.10.2007 - III ZR 91/07

außerdem wird zur Vermeidung von Betrug bei vielen Banksendungen die Nachsendung ausdrücklich ausgeschlossen.

Das mag für EC-Karten, Pins u.ä. stimmen. Für eine Reihe von Sendungen muss das aber nicht stimmen. Im Endeffekt rechtfertigt das aber bestenfalls einen Schadensersatz für eine Einwohnermeldeanfrage, die im einstelligen Euro-Bereich liegt. Für 39€ gebühren ist das immer noch keine Rechtfertigung...

Maassi 
Beitragsersteller
 04.05.2014, 23:54
@Rolf42

Der Umzug ist zu lange her... Ich hatte mich da schon gemeldet gehabt und die hatten es bereits geändert. Also ist da nicht der Fehler zu suchen. LG

Kristall08  02.05.2014, 17:45

Bei mir werden diese Gebühren jedes Quartal einfach mit abgebucht. Das wurde bei Kontoeröffnung auch so vereinbart. Wie kann man da in Verzug geraten? - würde ich den Bankberater fragen.

mepeisen  03.05.2014, 08:07
@Kristall08

Wenn man selbst überweist statt abbuchen zu lassen (das deutet der TE ja an), könnte man durchaus in Verzug geraten.

Am 29.05. d.J. kann noch nicht überwiesen worden sein. Und mit Banken zu Telefonieren und per E-Mail zu korrespondieren, ist wie einer Kuh das Galoppieren eines Pferdes beibringen will.

Nur was man schriftlich in der Hand hat macht Sinn, dazu sind keine §§§ erforderlich. Mit einem Anwalt zu drohen bringt auch nichts. Nicht einmal ein Bankwechsel veranlasst heute Banken was anderes zu tun als das was für richtig gehalten wird.

Wer auch immer gegen eine Bank was will muss erst die Geschäftsbedingungen, auch AGB genannt, überwinden.

Das ist so solange die Bank das Geld des Kunden hat.

mepeisen  02.05.2014, 16:33

Hier hat die Bank gar nicht das Geld des Kunden. Es geht um einen Kreditvertrag, das heißt: Die Bank fordert generell Geld vom Kunden ein.

Zudem: Nicht alles, was in AGB steht, ist auch automatisch gültig. Dazu muss man auch nichts überwinden. Solche Mahngebühren von 39€ sind nur eines: Absurd. Sie entsprechend der gängigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und dagegen kann eine Bank auch nichts tun. Egal was sie dazu in den AGB stehen hat.

Maassi 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 21:59
@mepeisen

So sehe ich es auch.

AGB`s einer Firma dürfen gegen das Gesetz des jeweiligen Gesetzgebers, in dem sich die Firma befindet, nicht verstoßen.

AGB`s sind keine eigenen Gesetze, die man erstellen kann wie man will.

Danke für die Unterstützung

Maassi 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 21:56

ich meinte natürlich den 29.04. ...

Mann muss sich ja sofort melden. Daher habe ich es über beide Medien gemacht. Der nächste schritt währe dem nach ein Einschreiben mit meiner Forderungsabwehr. Und dazu passen naürlich sehr Gut §§§ und Beschlüsse. Das es wenig Sinn macht, sich telefonisch zu beschwären ist mir selbst klar, da ich selbst im Callcenter arbeite. Trotzdem wird das Gespräch ( wenn der Mitarbeiter das will) in der Kundenhistorie vermerkt...

Mein Kind hat in etwa das gleiche Problem. Ich habe eine Mail an Santander geschrieben (vorgestern) - bis heute keine Rückmeldung. Aber ein Brief ist auch noch unterwegs.

Merkwürdige Geschäftsgebahren, finde ich. Zumal man nichts vor Ort klären kann (in meiner Stadt ist eine Filiale). Man muss entweder anrufen (und wartet dann ziemlich lange) oder muss alles schriftlich machen.

Man bekommt auch keine kostenlose Aufstellung über bereits gezahlte Raten - das ist eigentlich bei jeder seriösen Bank üblich.

Lies mal da:

http://www.ra-spiegelberg.de/kredit-bei-der-santander-bank-mit-rimaxxcredit-life-ratenschutzversicherung/

Maassi 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 22:05

So siehts aus...

Wie gesagt, laut Rechtssprechung können Kosten, die durch die Bearbeitung der Buchhaltung entstehen, nicht dem Kunden berechnet werden.

Somit kann ja der Betrag von 39;00 EUR gar nicht zustande kommen....

jockl  02.05.2014, 15:29

Banken, heute noch seriös ? Welche ?

beangato  02.05.2014, 15:32
@jockl

Sparkasse zum Beispiel

Kristall08  02.05.2014, 15:52
@beangato

Das ist keine Bank. ;-)

Kristall08  02.05.2014, 17:42
@beangato

"...Banken und Sparkassen...." Scheint also was anderes zu sein. ;-)

mepeisen  03.05.2014, 08:11
@Kristall08

Es gibt in Deutschland ein sogenanntes Dreisäulen-Modell. Es gibt die Genossenschaftsbanken (R+V), die Sparkassen und die Privatbanken. Alles sind im wesentlichen ganz normale Banken. Die Genossenschaftsbanken funktionieren nach dem genossenschaftlichen Prinzip. Da kann im Prinzip jeder Anteile erwerben. Die Sparkassen gehören der öffentlichen Hand. Die Privatbanken, ja, die sind privat.