Santanderbank und ihr Verzugsschaden
Am 14.04.2014 erhielt ich, ohne je eine Rechnung diesbezüglich zu erhalten, eine Mahnung von der Bank wegen Gebühren von Kontoauszügen. Sie verlangen von mir zusätzlich 1,20EUR Portokosten und 39,00EUR Verzugsschaden. Darauf hin meldete ich mich bei der Hotline und bat um Stornierung der Verzugskosten, da ich mich in keiener Weise im Verzug befinde, da ich keine Rechnung erhalten habe. Die Dame sah dies ein und stornierte den viel zu hohen Betrag von 39,00EUR Verzugsschaden + Porto. Ich informierte die Mitarbeiterin, das ich den Betrag für die Kontoauszüge mit der nächsten fälligen Kreditrate bezahle. Sie war damit einverstanden... ^^ dachte ich zumindest... Zur Sicherheit schrieb ich noch eine Forderungsabwehr per E-Mail an die Bank. Nach ca. 7 Tagen kam die nächste Mahnung mit weiteren 39,00EUR Vertugsschaden.... wer hätte das gedacht.... Erneut bat ich um Klärung. Der SV soll wohl in Bearbeitung sein... Am 02.05. bekam ich eine weitere Mahnung mit weiterem Verzugsschaden.... Na toll... So einmählig wurde ich sehr wütend. Gut gelaunt rief ich mal wieder in der Hotline an und bat erneut um Klärung, weil der SV ja bereits geklärt war und bereits der Betrag für die Kontoauszüge wie auch die fällige Kreditrate am 29.05. überwiesen wurde.... Die nette Dame meint, dass ich eine Frist von 7 Tagen bekommen hatte. Ich teilte der Dame mit, dass sies nicht so sei und ich der Kollegin mitteilt, dass ich dies mit der nächsten Rate überweise.... Sie meint das währe egal. Dann drohte ich ihr an, einen Anwalt vorzeitig ( beachte Mail...) einzuschalten, da die Forderungen rechtlich gesehen nicht richtig sind, da ich 1. keine Rechnung erhalten habe und ich mich somit nicht im Verzug befinden kann. 2. Nur Mahngebühren in Form von Porto und Papier erhoben werden können, da rein logisch, der Firma kein Schaden entstanden sein kann. Wie soll das gehen??? Ein Schaden wegen Rückbuchung? Nicht möglich, da ich j selbst überweise und die Bank keine Einzugsberächtigung hat...
Jetzt die Frage: Gibt es zu diesem Thema jemanden, der sich da auskennt und evtl. sogar ein Beschluss oder § dazu geben kann??? Danke im vorraus...
3 Antworten
Im Grunde hast du dir die Frage selbst beantwortet:
- keine Rechnung erhalten habe und ich mich somit nicht im Verzug befinden kann. 2. Nur Mahngebühren in Form von Porto und Papier erhoben werden können, da rein logisch, der Firma kein Schaden entstanden sein kann
Beides ist zu 100% richtig. Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug und ohne Verzug kein Verzugsschaden. Der Verzugsschaden von 39€ ist absurd hoch.
Du hast einen minimalen Fehler gemacht: Du hast mit denen telefoniert und drauf gehofft, dass sie sich an das halten, was telefonisch versprochen wurde. Wie du siehst, war das nichts Wert. MInimal ist das womöglich deswegen, weil du eine eMail nachgeschoben hast. Ich würde nun einen Brief per Einschreiben hinschicken.
Jetzt die Frage: Gibt es zu diesem Thema jemanden, der sich da auskennt und evtl. sogar ein Beschluss oder § dazu geben kann??? Danke im vorraus...
Zur Frage des Verzugs: BGB §286. Denke aber dran: DU bist mit der ersten Mahnung trotzdem in Verzug gesetzt worden. Die Gebühren für die Kontoauszüge als solches würde ich daher so schnell wie möglich bezahlen. Im Verwendungszweck aber klar stellen, wofür das Geld ist. Ich würde vielleicht sogar die 1,20€ Porto noch drauflegen. Mehr aber nicht. Hinsichtlich der Höhe der erlaubten Mahngebühren würde ich mich auf folgendes beziehen: Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.09.2009 (Az. Xa ZR 40/08). Das betrifft zwar erst einmal vor allem die Rücklastschriftgebühren, es gibt noch zahlreiche weitere Urteile mit diesem Tenor.
Lediglich eines wäre noch zu bedenken: Hatte die Bank deine aktuelle Adresse oder musste sie erst bei den Einwohnermeldeämtern anfragen, weil nach einem Umzug die neue Adresse nicht mitgeteilt wurde? Dieser gesonderte Schaden wäre dann zu ersetzen. Aber das bewegt sich im einstelligen Euro-Bereich und man würde hier auch eine Rechnungskopie des Meldeamtes verlangen.
Ansonsten die Raten selbst stur weiter bezahlen.
P.S.: Im Kreditvertrag prüfen, ob eine gesonderte Gebühr für das Erstellen des Kontoauszuges überhaupt erhoben werden durfte.
Hebe das entsprechend auf, also die Entschuldigung und den Nachweis für den Postnachsendeauftrag. Wäre zwar geschickter gewesen, denen die neue Adresse mitzuteilen aber es ist soweit OK. Würde das vor Gericht gehen und würde man dann die beiden Nachweise vorlegen, hätten sie Erklärungsnot.
Ich bin zwar umgezogen, habe bei der Post aber einen Nachsendeauftrag gemacht. Somit hat die Ummeldung über die Post statt gefunden.
Da haben wir doch schon das Problem: Du hast der Bank nicht deine aktuelle Anschrift mitgeteilt. Eine Nachsendungsauftrag bei der Post ist dafür nicht ausreichend, außerdem wird zur Vermeidung von Betrug bei vielen Banksendungen die Nachsendung ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Nachsendungsauftrag bei der Post ist dafür nicht ausreichend,
Der BGH sagt aber etwas anderes. Zum Beispiel 25.10.2007 - III ZR 91/07
außerdem wird zur Vermeidung von Betrug bei vielen Banksendungen die Nachsendung ausdrücklich ausgeschlossen.
Das mag für EC-Karten, Pins u.ä. stimmen. Für eine Reihe von Sendungen muss das aber nicht stimmen. Im Endeffekt rechtfertigt das aber bestenfalls einen Schadensersatz für eine Einwohnermeldeanfrage, die im einstelligen Euro-Bereich liegt. Für 39€ gebühren ist das immer noch keine Rechtfertigung...
Der Umzug ist zu lange her... Ich hatte mich da schon gemeldet gehabt und die hatten es bereits geändert. Also ist da nicht der Fehler zu suchen. LG
Bei mir werden diese Gebühren jedes Quartal einfach mit abgebucht. Das wurde bei Kontoeröffnung auch so vereinbart. Wie kann man da in Verzug geraten? - würde ich den Bankberater fragen.
Wenn man selbst überweist statt abbuchen zu lassen (das deutet der TE ja an), könnte man durchaus in Verzug geraten.
Am 29.05. d.J. kann noch nicht überwiesen worden sein. Und mit Banken zu Telefonieren und per E-Mail zu korrespondieren, ist wie einer Kuh das Galoppieren eines Pferdes beibringen will.
Nur was man schriftlich in der Hand hat macht Sinn, dazu sind keine §§§ erforderlich. Mit einem Anwalt zu drohen bringt auch nichts. Nicht einmal ein Bankwechsel veranlasst heute Banken was anderes zu tun als das was für richtig gehalten wird.
Wer auch immer gegen eine Bank was will muss erst die Geschäftsbedingungen, auch AGB genannt, überwinden.
Das ist so solange die Bank das Geld des Kunden hat.
Hier hat die Bank gar nicht das Geld des Kunden. Es geht um einen Kreditvertrag, das heißt: Die Bank fordert generell Geld vom Kunden ein.
Zudem: Nicht alles, was in AGB steht, ist auch automatisch gültig. Dazu muss man auch nichts überwinden. Solche Mahngebühren von 39€ sind nur eines: Absurd. Sie entsprechend der gängigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und dagegen kann eine Bank auch nichts tun. Egal was sie dazu in den AGB stehen hat.
So sehe ich es auch.
AGB`s einer Firma dürfen gegen das Gesetz des jeweiligen Gesetzgebers, in dem sich die Firma befindet, nicht verstoßen.
AGB`s sind keine eigenen Gesetze, die man erstellen kann wie man will.
Danke für die Unterstützung
ich meinte natürlich den 29.04. ...
Mann muss sich ja sofort melden. Daher habe ich es über beide Medien gemacht. Der nächste schritt währe dem nach ein Einschreiben mit meiner Forderungsabwehr. Und dazu passen naürlich sehr Gut §§§ und Beschlüsse. Das es wenig Sinn macht, sich telefonisch zu beschwären ist mir selbst klar, da ich selbst im Callcenter arbeite. Trotzdem wird das Gespräch ( wenn der Mitarbeiter das will) in der Kundenhistorie vermerkt...
Mein Kind hat in etwa das gleiche Problem. Ich habe eine Mail an Santander geschrieben (vorgestern) - bis heute keine Rückmeldung. Aber ein Brief ist auch noch unterwegs.
Merkwürdige Geschäftsgebahren, finde ich. Zumal man nichts vor Ort klären kann (in meiner Stadt ist eine Filiale). Man muss entweder anrufen (und wartet dann ziemlich lange) oder muss alles schriftlich machen.
Man bekommt auch keine kostenlose Aufstellung über bereits gezahlte Raten - das ist eigentlich bei jeder seriösen Bank üblich.
Lies mal da:
So siehts aus...
Wie gesagt, laut Rechtssprechung können Kosten, die durch die Bearbeitung der Buchhaltung entstehen, nicht dem Kunden berechnet werden.
Somit kann ja der Betrag von 39;00 EUR gar nicht zustande kommen....
Banken, heute noch seriös ? Welche ?
Sparkasse zum Beispiel
Das ist keine Bank. ;-)
Ähm - doch.
"...Banken und Sparkassen...." Scheint also was anderes zu sein. ;-)
Es gibt in Deutschland ein sogenanntes Dreisäulen-Modell. Es gibt die Genossenschaftsbanken (R+V), die Sparkassen und die Privatbanken. Alles sind im wesentlichen ganz normale Banken. Die Genossenschaftsbanken funktionieren nach dem genossenschaftlichen Prinzip. Da kann im Prinzip jeder Anteile erwerben. Die Sparkassen gehören der öffentlichen Hand. Die Privatbanken, ja, die sind privat.
Ich bin zwar umgezogen, habe bei der Post aber einen Nachsendeauftrag gemacht. Somit hat die Ummeldung über die Post statt gefunden. Die wollten es mir zwar berechnen, da hab ich sie aber leicht unter buttern können, so das sie sich sogar schriftlich entschuldigt haben... lach... Was für ein Verein...