Geschiedene Ehefrau ins Altersheim, Geschiedener Ehemann soll lt. SozA zahlen?!
Ich bin 1984 von meiner Ehefrau geschieden worden. Nachdem sie ihr Vermögen verpraßt hat u. nun mittellos ins Alters-/Pflegeheim eingeliefert wurde, verlangt das zuständige Sozialamt von mir Vermögensauskunft zwecks Unterhaltszahlung/Beteiligung an den Heim- u. Pflegekosten. In ähnlichen Fragen ist immer nur die Rede von unterhaltspflichtigen Kindern bzw. Verwandten die Sprache, aber nicht von geschiedenen Ehemännern. Gilt hier auch die anderweitig erwähnte Einkommensgrenze von 100 000 / 8 000€ ? Ich überlege, möglicherweise anwaltlichen Rat einzuholen, da mich das mit meinen 73 Jahren doch erheblich bewegt.
2 Antworten
Unterhaltspflichtig sind:
Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner untereinander, auch getrennt lebende und geschiedene Ehegatten/Lebenspartner, wenn nicht anders lautende Verträge abgeschlossen wurden oder Urteile ergangen sind.
Quelle: betanet.de
Schönen guten Abend !
na das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar ! Wieso sollte man als Geschiedener noch weiter Unterhaltspflichtig sein ? Da würde ich mich mal mit den Scheidungspapieren in das Heim begeben und vor Ort nachfragen ! ich bin ebenfalls geschieden. Ich kann doch nach über 20 Jahren keinen Unterhalt gegen meinen Ex- Mann geltend machen ! Ich würde mich auf jeden Fall mal bei einem Anwalt kundig machen !
Herzliche Grüsse und alles Gute , wünscht ihnen , clipmaus :-))
Auch getrennt lebende und geschiedene Ehepartner sind unterhaltspflichtig, wenn die Situation es erfordert.
Gib mal bei www.ixquick.de ein:
unterhaltspflicht geschieden + altenheim
............. in einem Scheidungsurteil müsste wechselseitig jegliche Ansprüche ausgeschlossen werden.........
Beispiel aus dem Bekanntenkreis: ein geschiedener Mann musste nach 10 Jahren des Scheidungstermin wieder Unterhalt zahlen, da die Frau erkrankt war.
eigenes Beispiel: wie oben beschrieben.