Geschäftsfähigkeit bei Autisten?
Hallo,
ich habe privat über die App „Shpock“ ein Artikel ersteigert und angemerkt ob der Preis inklusive Versand in Ordnung wäre. Der Verkäufer hat akzeptiert und am Darauffolgenden Tag hat er mich um zustätzliche Zahlung der Versandkosten gebeten. Da ich mich geweigert habe , droht er mir damit dass er zum Arzt geht und einen Attest holt , dass er Geschäftsunfähig ist. Und mit mit der Polizei gedroht. Er hat den Betrag mir per Paypal zurück überwiesen ohne meine Einverständniss. Darf ich dass Produkt nun behalten oder nicht?
7 Antworten
Nur ein Gericht kann ihn für geschäftsunfähig erklären. In dem Fall muss dann ein Betreuer bestimmt werden. Wenn er geschäftsfähig ist, dann ist auch das abgeschlossene Geschäft rechtsgültig. Da kann er auch nicht anschließend mit einem Attest alles wieder rückgängig machen. Die Polizei wird da auch nichts machen, weil das eine rein zivilrechtliche Sache ist.
Melde das bei Shpock. Ev. wird er dann gesperrt, weil er ja nach eigenen Aussagen nicht geschäftstüchtig ist. :)
Darf ich dass Produkt nun behalten oder nicht?
Du kannst nichts behalten was du nicht hast. Er hat den Artikel nicht verschickt. Wenn du jetzt wegen der Versandkosten herum streiten möchtest dann kannst du dich an einen Anwalt wenden und die Vertragserfüllung einfordern. Gilt nur zu bedenken, dass das auch kostet und Zeit in Anspruch nimmt. Ob sich das rentiert nur um Recht zu haben musst du entscheiden. Ich würde vom Vertrag zurücktreten und generell die Finger von diesem Verkäufer lassen. Zur Sicherheit alles Schriftliche von ihm vorläufig aufbewahren.
droht er mir damit dass er zum Arzt geht und einen Attest holt , dass er Geschäftsunfähig ist.
Ein Arzt kann ihn nicht geschäftsunfähig erklären das kann ausschließlich ein Gericht. Sollte bereits eine Geschäftsunfähigkeit vorliegen ist der Vertrag ohnehin ungültig.
Melde das an die Verkaufsplattform. So was ist eine normale Streitigkeit unter Geschäftspartner und dafür sollte es eine Schlichtungsstelle geben.
Mit der Geschäftsfähigkeit hat das hier gar nichts zu tun. Ein Autist ist nicht per se nicht Geschäftsfähig.
Den Arzt wird das überhaupt nicht interessieren.
der Verkäufer hat Dir schriftlich bestätigt, dass die Versandkosten inclusive sind.
du kannst also die ware behalten. Wenn er Dir das Geld zurück überweist, ist das alleine sein Problem