Darf man seinen Tieren sein Vermögen weiter vererben?
Karl Lagerfeld hat seiner Katze sein Vermögen vererbt, aber ist das Rechtlich überhaupt möglich, weil es sich in diesem Fall um keinen Menschen handelt. Weil die Katze ist Geschäftsunfähig und rechtsunfähig? Wie funktioniert das?
Frage aus Neugier
5 Antworten
Dazu benötigt es immer einer Person, die das Vermögen im Sinne der Katze verwaltet. Ein Tier ist keine juristische Person und kann dementsprechend nicht erben.
Es kann natürlich festgelegt werden, dass eine Person bestimmte Vorteile, wie Haus, Einkommen etc zur Verfügung gestellt wird unter der Auflage, dass sie das entsprechende Tier versorgt.
L. G. Lilly
Lagerfeld hat nicht in Deutschland gelebt, darum ist die deutsche Rechtslage dafür relativ schnurz.
Denke mal, dass er ne Stidtung gegründet hat, die der Katze zugute kommt. Die Katze direkt kann in Frankreich wahrscheinlich nichts besitzen/erben.
Nein, in Deutschland funktioniert das nicht. Man kann den Erben aber natürlich zur Auflage machen, sich um die Katze zu kümmern.
Auch in Frankreich ist eine Katze eine Sache und damit nicht erbberechtigt. Jedoch kann man sein Testament so verfassen, daß eine Person z.B. Immobilien und oder Vermögen erhält mit der Auflage, das Tier dort angemessen zu versorgen, so wie es das gewohnt ist. Um das zu kontrollieren kann man dann wieder andere damit beauftragen regelmäßig nach dem Rechten zu sehen- gegen eine Entschädigung.
So hat Choupette weiter ihre Katzenmama, die sie schon lange betreut hat. Diese hat ein großzügiges Einkommen und ein schönes Haus in dem sie mit ihr lebt. Was wollen die beiden mehr?
Du kannst Sachen nichts vererben, nach Paragraph 90a BGB sind Tiere Sachen; ergo kannst du deinem Haustier nichts vererben.
Ja das ist in jedem Land anders, in Deutschland sind Tiere Sachen und damit keine Rechtssubjekte, können also auch keine Erben sein
aber er hat in Frankreich gelebt gilt das in jedem Land anders?