Können Behinderte auch nach dem 25. Lebensjahr bei der Krankenkasse familienversichert werden?
Bis zum 25. Lebensjahr ist man ja kostenlos bei den Eltern mitversichert.
Mein Bruder hat eine Behinderung von 80% und wird bald 25. Wir haben einen Brief von der Krankenkasse bekommen, in der uns mitgeteilt wird, dass die Familienversicherung aufgrund des Alters bald endet und er sich freiwillig versichern lassen muss.
Gilt das also auch für Behinderte? Wie soll er weiter verfahren?
7 Antworten
Das kommt darauf an. Zitat aus einer Info des Ministeriums:
Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze fort. Wichtig ist, dass die Behinderung bereits während der Familienversicherung vor Erreichen der ansonsten maßgeblichen Altersgrenzen vorlag und von nicht absehbarer Dauer ist.
Hallo,
bei Schülern und Studenten endet die kostenlose Familienversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen mit dem 25. Geburtstag. Es gibt nur 2 Ausnahmen:
- Verlängerung um die Zeit des Wehr-/Zivildienstes oder in bestimmten Fällen um FSJ, Bufdi etc.
- bei Behinderten, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst finanziell zu unterhalten. In diesem Fall bei der Krankenkasse telefonisch nachfragen, ob es hierfür ein spezielles Formular gibt bzw. was die Krankenkasse für eine Prüfung benötigt. In diesen Fällen gilt fdann für die Familienversicherung keine zeitliche Grenze (solange ein Elternteil lebt).
Grundlage: § 10 Absatz 2 SGB V
Bei privaten Krankenversicherungen sind die Regeln des gewählten Tarifs maßgebend.
Gruß
RHW
Kinder sind ohne Altersbegrenzung familienversichert, wenn sie nach § 2 Abs. 1 SGB IX behindert und außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss schon zu einem Zeitpunkt vorgelegen haben, in dem das Kind familienversichert war.
Einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund zufolge ist ein behindertes Kind auch dann außer Stande, sich selbst zu unterhalten, wenn es nur einer gering qualifizierten Tätigkeit im Niedriglohnbereich nachgehen kann, so dass noch aufstockende Grundsicherungsleistungen erforderlich sind.
Das muß im Einzelfall genau geprüft werden.
Ja er darf sich ein Leben lang die Familienversicherung gönnen :) einfach Kopie des Behindertenausweises mit nem netten Anschreiben der Krankenkasse einreichen :)
Nee, so einfach ist das nicht. Das hat mit dem GbB nichts zu tun.
Nein, bei nur 80% sicher nicht.
Nur dann, wenn er aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, sich um sich selbst zu kümmern, sich selbst zu versorgen, eine Arbeit aufzunehmen und Anträge bei Ämtern stellen kann. Bei nur 80% bezweifle ich das, denn der Grad der Behinderung sagt nichts darüber aus, ob jemand selbständig leben kann.
Selbst mit 100% kann man arbeiten, Geld verdienen bzw. Antrag auf Alg/Alg2 stellen, sich selbst versorgen. Woher ich das weiß? In meinem Schwerbeschädigtenausweis stehen 100% und ich habe eine 38,5-Stunden-Woche.