Kann eine 15- jährige einen Abo- Vertrag abschließen?

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Die Rechtslage sieht so aus:

Dein Kind ist im Sinne des § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Das heißt es Bedarf der Einwilligung der Sorgeberechtigten zu sämtlichen Verträgen, die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind.

Nach § 108 BGB sind die Verträge zwischen einem Minderjährigen und einem Dritten solange schwebend unwirksam, wie die Sorgeberechtigten nicht einwilligen. Grundsätzlich kann mal also einen Vertrag von Anfang an vernichten, indem man die Einwilligung als Sorgeberechtigter versagt. Dazu muss man nicht "anfechten" es reicht die Anzeige, dass das Kind minderjährig ist und in das Rechtsgeschäft nicht eingewilligt wird.

Allerdings ist hier § 110 BGB (Taschengeldparagraph) zu beachten. Kann das Kind den Vertrag mit Mitteln bewirken, die ihm zur freien Verfügung stehen oder dafür gegeben wurden, dann bedarf es einer Einwilligung nicht. Das käme hier je nach Taschengeld des Kindes in Betracht.

Allerdings hat Dein Kind einen sogenannten Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB abgeschlossen, mit der Folge, dass auch ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht. Dieser Widerruf muss erklärt werden und zwar innerhalb einer zwei Wochen Frist nachdem auf das Widerrufsrecht deutlich hingewiesen worden ist.

Daher zunächst den Vertrag widerrufen und gleichzeitig mitteilen, dass man als Erziehungsberechtigter die Einwilligung in den Vertrag versagt.

eine 15 jährige ist eingeschränkt geschäftsfähig. wenn sie das geld nicht für den abschluss eines abos bekommen hat und sowas auch sonst nicht vom taschengeld gedeckt sein soll, ist der vertag zwischen deiner tochter und dem abogeber schwebend unwirksam. das heißt du müsstest den vertrag genehmigen. wenn du das nicht tust, ist überhaupt kein vertrag zustande gekommen. das abo muss also nicht bezahlt werden.

schreib am besten einen brief (je nahc dem wie teuer das abo ist) als einschreiben an die rechnungsadresse des aboanbieters, in dem du denen klar machst das du den vertrag deiner tochter nicht genehmigst, er also nicht entstanden ist und niemand zahlen muss.

wenn es dich interessiert, solltest du dir mal die §§106 - 108 BGB angucken

Nein sie kann kein Abo Vertrag abschließen. Das Abo" vorsorglich" Kündigen, per einschreiben mit Rückschein. Oder von Abu zurücktreten, man hat 4 Wochen Zeit dafür, bei Haustür Geschäften auch. Nicht Zahlen, wenn die Zeitung kommt Annahme Verweigeern. Deine Tochter mal sagen das so was nicht geht !

AresDeus  06.08.2011, 15:57

Leider alles so furchtbar falsch, dass es nicht lohnt das zu verbessern.

Rennovierer  06.08.2011, 15:33

Kündigen ist falsch, man erkennt das Abo sonst ja an. Kündigen kann man nur das was man auch abgeschlossen hat.

Sie kann kein ABO abschließen, weil sie noch nicht voll geschäftsfähig ist. Einfach widerrufen (Einschreiben mit Rückschein) und falls die Frist schon abgelaufen ist darauf hinweisen das die Tochter erst 15 ist und Sie als Erziehungsberechtigte nicht zustimmen.

nein, die unterschrift eines 15-jährigen ist ohne das ja und amen eines elternteils garnichts wert. im internet gibt es reichlich tipps, wie man sich gegen diese bekannte abzockmasche wehren kann. mir ist sowas selbst schon passiert. man sollte ein ablehnungsschreiben aufsetzen, die gründe, weshalb der vetrag nicht zustande kommen kann, darlegen und ab damit.

Michel76  06.08.2011, 15:09

Was hat denn das mit Abzocke zu tun? Da wurde eine Bestellung getätigt. Und mit Sicherheit wurde ein falsches Geburtsdatum angegeben, weil man sonst die Bestellung gar nicht ausführen kann.

Also die Geschädigte ist nicht die Fragestellerin, sondern die Firma wo bestellt wurde.

semran  06.08.2011, 15:22
@Michel76

du shceinst ja gut bescheid zu wissen, wie die praxis bei solchen sachen ausschaut. ein gratis probe-abo sieht für mich anders aus. und so, wie ich das kenne, wurde bestimmt auch gesagt, dass nach dem probe-abo nichts mehr zu einem nachhause kommt blabla.

Michel76  06.08.2011, 15:29
@semran

Nein, das ist nicht die gängige Praxis. Meist werden Probeabos ohne Mitteilung verlängert, wenn man nach Ablauf des Probeabos nicht kündigt. Und das steht auch immer deutlich.

Klar gibt es viele Abzocker im Internet und auch welche, die solche Angaben versteckt anbringen. Aber nicht alles sind schwarze Schafe. Solche Probeabos gibt es schon Jahrzehnte und sind durchaus üblich. Zudem ist Gala sehr seriös, was die Geschäftspraxis betrifft. Von Abzockern kann da nicht die Rede sein. Man muss eher dem Töchterchen einen Vorwurf machen, dass einfach was bestellt, ohne die Eltern zu fragen und dazu noch bewusst ein falsches Geburtsdatum angibt.

semran  24.09.2011, 05:00
@Michel76

ich kann nur aus meinen eigenen erfahrungen sprechen. ich weiß allerdings nichtmehr, ob es die gala war, das will ich jetzt nicht sagen. ich glaube, es war ne tv-zeitschrift. mir wurde damals gesagt, es wäre ein probe-abo und wenn ich mich nicht bei denen melde, wird nichts verlängert und ich bekomme nichts mehr zugeschickt. das ende vom lied war, dass ich trotzdem noch zusendungen bekam und natürlich auch eine feine rechnung. deswegen sage ich (aus meiner erfahrung, die du jetzt bestimmt nachvollziehen kannst): sowas ist nepp. dann kommt halt noch dazu, dass sie einer minderjährigen ein abo gegeben haben und DAS find ich nicht seriös. normalerweise legt man ja nen perso vor (das war zumindest bei mir so).