Kann eine 15- jährige einen Abo- Vertrag abschließen?
Meine Tochter hat ein Abo für die Zeitschrift Gala im Internet abgeschlossen. Heute kam die Bestätigung per Post, dass das erste Heft am 18. 8. mit einer Rechnung geliefert wird. Als ich sie fragte, warum sie dies tat, meinte sie, dass mit allerhand kostenlosem "Zeugs" geworben wurde und dass es ein Angebot über ein kostenloses Probe- Abo gewesen sei. Darüber steht aber nun in der Bestätigung nichts drin. Ich und sie wollen diese Abo aber auch schnellstmöglich wieder los werden. Ist eine 15- jährige überhaupt schon geschäftsfähig? Telefonisch ist über die angegebene Nummer niemand erreichbar. Wie soll ich mich verhalten? Danke im Voraus!
11 Antworten
Die Rechtslage sieht so aus:
Dein Kind ist im Sinne des § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Das heißt es Bedarf der Einwilligung der Sorgeberechtigten zu sämtlichen Verträgen, die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind.
Nach § 108 BGB sind die Verträge zwischen einem Minderjährigen und einem Dritten solange schwebend unwirksam, wie die Sorgeberechtigten nicht einwilligen. Grundsätzlich kann mal also einen Vertrag von Anfang an vernichten, indem man die Einwilligung als Sorgeberechtigter versagt. Dazu muss man nicht "anfechten" es reicht die Anzeige, dass das Kind minderjährig ist und in das Rechtsgeschäft nicht eingewilligt wird.
Allerdings ist hier § 110 BGB (Taschengeldparagraph) zu beachten. Kann das Kind den Vertrag mit Mitteln bewirken, die ihm zur freien Verfügung stehen oder dafür gegeben wurden, dann bedarf es einer Einwilligung nicht. Das käme hier je nach Taschengeld des Kindes in Betracht.
Allerdings hat Dein Kind einen sogenannten Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB abgeschlossen, mit der Folge, dass auch ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht. Dieser Widerruf muss erklärt werden und zwar innerhalb einer zwei Wochen Frist nachdem auf das Widerrufsrecht deutlich hingewiesen worden ist.
Daher zunächst den Vertrag widerrufen und gleichzeitig mitteilen, dass man als Erziehungsberechtigter die Einwilligung in den Vertrag versagt.
eine 15 jährige ist eingeschränkt geschäftsfähig. wenn sie das geld nicht für den abschluss eines abos bekommen hat und sowas auch sonst nicht vom taschengeld gedeckt sein soll, ist der vertag zwischen deiner tochter und dem abogeber schwebend unwirksam. das heißt du müsstest den vertrag genehmigen. wenn du das nicht tust, ist überhaupt kein vertrag zustande gekommen. das abo muss also nicht bezahlt werden.
schreib am besten einen brief (je nahc dem wie teuer das abo ist) als einschreiben an die rechnungsadresse des aboanbieters, in dem du denen klar machst das du den vertrag deiner tochter nicht genehmigst, er also nicht entstanden ist und niemand zahlen muss.
wenn es dich interessiert, solltest du dir mal die §§106 - 108 BGB angucken
Nein sie kann kein Abo Vertrag abschließen. Das Abo" vorsorglich" Kündigen, per einschreiben mit Rückschein. Oder von Abu zurücktreten, man hat 4 Wochen Zeit dafür, bei Haustür Geschäften auch. Nicht Zahlen, wenn die Zeitung kommt Annahme Verweigeern. Deine Tochter mal sagen das so was nicht geht !
Sie kann kein ABO abschließen, weil sie noch nicht voll geschäftsfähig ist. Einfach widerrufen (Einschreiben mit Rückschein) und falls die Frist schon abgelaufen ist darauf hinweisen das die Tochter erst 15 ist und Sie als Erziehungsberechtigte nicht zustimmen.
nein, die unterschrift eines 15-jährigen ist ohne das ja und amen eines elternteils garnichts wert. im internet gibt es reichlich tipps, wie man sich gegen diese bekannte abzockmasche wehren kann. mir ist sowas selbst schon passiert. man sollte ein ablehnungsschreiben aufsetzen, die gründe, weshalb der vetrag nicht zustande kommen kann, darlegen und ab damit.