Darf ein 6 jähriges Kind mit Mamas Geld und einer Einkaufsliste einkaufen gehen?

8 Antworten

Auch ein geschäftsunfähiger Minderjähriger kann - wie du vermutlich bereits erkannt hast - Bote sein, er gibt dabei - anders als ein Bevollmächtigter - keine eigenen Willenserklärungen ab, sondern übermittelt lediglich die Willenserklärungen eines Dritten.

In diesem konkreten Fall werden Willenserklärungen der Mutter an den Verkäufer (und zurück) übermittelt. Die Antwort lautet also: Ja.

Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Das heißt, sie dürfen nicht alleine einkaufen gehen. Der Verkäufer muss in diesem Fall den Verkauf ablehnen. (Verkauf der Waren wäre somit nichtig)

Eclair89  12.09.2018, 15:24

Die Frage ist, ob das Kind in diesem Fall als Bote gilt. Ein Bote braucht nicht geschäftsfähig zu sein.

Alleswisser1989  12.09.2018, 15:26
@Eclair89

Ob Bote oder nicht... Ein 6jähriges Kind darf nicht einkaufen gehen.

jurafragen  12.09.2018, 15:28
@Alleswisser1989

Es gibt da dieses Spruchwort, das beginnt mit "wenn man keine Ahnung hat, dann …"

Eclair89  12.09.2018, 15:29
@Alleswisser1989

Deine Antwort ist nur teilweise richtig. Ja, ein 6 Jähriger darf nicht einkaufen gehen und nein es spielt eine Rolle, ob er ein Bote ist oder nicht. Die Hauptfrage ist allerdings, ob dies schon die Botenrolle übersteigt.

Alleswisser1989  12.09.2018, 15:29
@jurafragen

Dann was? Ich bin selber Verkäufer und es bleibt dabei. Kinder dürfen nicht einkaufen gehen. Ab 7 Jahren sieht es anders aus

Youareme  12.09.2018, 15:33

Na ja; er hat es ja auch mehrfach immer wieder gemacht.

Youareme  12.09.2018, 15:29

Warum durfte mein Bruder dann als Bote mit 6 zum Bäcker Brot holen?

Oder denkt ihr, das war eher Glückssache?

Es war ja nicht nur 1 mal

Alleswisser1989  12.09.2018, 15:30
@Youareme

Ja es ist Glückssache.. Da der Verkäufer nicht auf seinen Alter angesprochen hat

jurafragen  12.09.2018, 15:31
@Youareme

> Warum durfte mein Bruder dann als Bote mit 6 zum Bäcker Brot holen?

Abgesehen davon, dass er es durfte, weil ihn die Mutter als Boten beuftragt hat ist es dem Bäcker vollkommen egal gewesen, von wem er das Geld bekommt, er hat es ja auch bekommen. Der mögliche Schaden war für den Bäcker äußerst gering, der bestand nämlich nur in den Herstellungskosten für ein Brot.

Eclair89  12.09.2018, 15:32
@Youareme

Beispiele aus dem Leben sind hier nicht so aussagekräftig, da gerne mal an Kinder verkauft wird. Für die Verkäufer sind es halt zahlende Kunden. Erst wenn die Eltern Stress machen wird klar, dass der Verkäufer nicht hätte verkaufen dürfen.

Ich gehe mal davon aus, dass ein 6 jähriges Kind nur gerade um die Ecke oder im gleichen Haus zum Einkaufen geschickt wird und das auch eher in einen kleinen Laden.

In der Regel kennen dort die Verkäuferinnen die Familie und somit geht das klar.

Wir lebten in einem kleinen Dorf und so schickte ich die Kinder auch kurz ins Nachbarhaus um schnell etwas Fehlendes zu holen. Sie liebten das aber eben es war kein Selbstbedienungsladen sondern noch wie zu Urgrosselterns-Zeiten.

Und so denke ich sollte man als Verkäufer die Vernunft walten lassen, wenn ein kleines Kind kennt, weiss wo es wohnt und guckt was es da einzukaufen hat, dann sehe ich darin kein Problem sondern finde es gar gut. Einfach weil die Selbständigkeit, Selbstsicherheit gefördert wird, mit kleinen Botengängen wie die vergessene Zitrone kaufen zu gehen.

Aber es muss in einem verantwortbaren Rahmen stehen, sonst sollte man das genauer abklären.

Mein Bruder wurde früher als Kind zum Bäcker geschickt.
Als er einmal Krank war und meine Mutter wusste, dass ich ja weiss was ich tun müsste, sollte ich zum Bäcker.

Kam 30 Minuten später kam ich wieder nach Hause ohne Brot.

Meine Mutter: „Wo ist das Brot?“
Ich: „Da war jmd schon drin, da kann ich nicht rein.“
Meine Mutter: „Warum das?“
Ich: „Es ist besetzt und muss ich halt wenn es frei ist noch mal hin.“

Ich denke also schon, ich war 5

Eclair89  12.09.2018, 15:25

Ist bei deinem Bäcker nur Platz für eine Person? Irgendwie macht dein Beispiel gerade wenig Sinn. xD

Youareme  12.09.2018, 15:27

Ich hab als Kind gedacht, man muss warten bis der drin draussen ist.

Das Beispiel war gedacht, dass ich als Ersatz für meinen Bruder gibt, der 6 war.
Wenn du nicht gerade Alkohol oder Zigaretten kaufen schickst, wird es wohl kein Problem geben.

Natürlich darf der Verkäufer das machen.

Das Risiko, dass der Kauf unwirksam ist liegt völlig bei ihm.

Bote geht aber. Dann gibt das Kind keine eigene Willenserklärung (wie z.B. als Vertreter §§ 164f BGB) ab, sondern überbringt die Willenserklärung

So hab ich das irgendwann mal an der Uni anno dazumal mitbekommen.