Minderjährige bekommt ein Inkassoschreiben?

7 Antworten

Auf die Inkassobriefe würde ich empfehlen, gar nicht zu reagieren.

Erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, muß reagiert werden.

In diesem Fall sollte eventuell ein Anwalt eingeschaltet werden, da wohl unklar ist ob ein rechtsgültiger Kaufvertrag überhaupt zustandegekommen ist.

Ich würde vermuten, daß es auf den Gesamtwert der Bestellung ankommt. Falls geringwertig, kann durchaus der "Taschengeldparagraph" zutreffen, und damit wäre nach meiner Einschätzung ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen!

Ansonsten wäre der Vertrag sehr wahrscheinlich schwebend unwirksam und dadurch, daß ohne Erlaubnis der Eltern getätigt, ungültig.

Aber ob besagter Onlinehändler das alles genauso sieht ... ?

Laien können das vermutlich nicht klären.

Ich habe die Hauptforderung von Zalando sogar bezahlt, doch dann haben die Sachen zurückgeschickt.

Warum erst bezahlt und danach zurückgeschickt? Wenn die Retoure vom Händler akzeptiert wurde, dann sollte sich das Problem eigentlich erledigt haben.

Die Gutschrift auf dem Kundenkonto kann man zurückfordern.

teamgomez 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 18:12

Also Gesamtwert der Hauptforderung lag bei 135€ ca.

Zalando sendet normalerweise das Geld von alleine zurück.

DasOrakel  10.05.2020, 07:06
@teamgomez

Wenn die Ware zurückgeschickt, die Retoure vom Händler akzeptiert wurde und der Händler Kundenguthaben normalerweise selbsttätig erstattet, dann verstehe ich nicht, warum Du Deine Frage veröffentlicht hast? Wo ist denn jetzt noch das Problem?

teamgomez 
Beitragsersteller
 10.05.2020, 16:07
@DasOrakel

Ich bekomme Mahnungen vom Inkassobüro????? Ich glaube du hast meine Frage nicht wirklich verstanden. Es geht darum, dass meine 14 jährige Schwester unerlaubt Sachen bestellt hat und das Inkassobüro Geld dafür haben möchte, auch wenn die Ware retourniert wurde. Und meine Frage ist jetzt ob das berechtigt ist bei Minderjährigen.

DasOrakel  11.05.2020, 07:35
@teamgomez

Rechtlich ist das aus meiner Sicht ein bißchen diffizil. Hier geht es darum, daß ein Kaufvertrag durch Retoure widerrufen wurde, von dem nicht einmal klar ist, ob er überhaupt rechtswirksam zustande kam.

Mit der Retoure an den Händler sollte sich die ganze Sache - inkl. Inkassoschreiben - erledigt haben und das Inkassounternehmen zahlt normalerweise der, der es beauftragt hat = der Online-Händler.

Du solltest dem Inkassodienst ganz einfach per Briefpost mitteilen, daß die Sache durch Retoure erledigt ist und dieses durch Fotokopien und/oder Screenshots nachweisen. Danach sollte Ruhe sein.

Inkassounternehmen sollte man grundsätzlich nicht anrufen oder anmailen, da nicht rechtssicher.

Zudem kann man m.M.n. Zuschriften/Mails von Inkassodiensten ignorieren. Erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, wird es wirklich "eng".

teamgomez 
Beitragsersteller
 11.05.2020, 09:36
@DasOrakel

Wenn ein mahnbescheid kommt, bekommt man dann ein Eintrag in die Schufa? Oder was genau passiert dann

DasOrakel  11.05.2020, 10:10
@teamgomez

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid per Post kommt, hat man 2 oder 4 Wochen (genaue Frist weiß ich auswendig nicht) Zeit zu reagieren:

entweder durch Zahlung oder durch Widerspruch.

Wenn man beides unterläßt, ergeht nach Ablauf der Frist ein Vollstreckungsbescheid, der 30 Jahre lang (!) vollstreckbar ist.

In aller Regel beauftragt der Gläubiger dann einen Gerichtsvollzieher mit dem Versuch einer Pfändung. Dann Ganze kann bis zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (früher "Offenbarungseid" genannt), gehen.

Wann genau der erste Schufa-Eintrag in der Sache ergeht, kann ich auch nicht genau sagen. Spätestens jedoch mit Abgabe des Vermögensverzeichnisses. Ich glaube aber, daß der Vollstreckungsbescheid selber auch schon in die Schufa eingetragen wird.

Das alles ist natürlich nicht gut - deshalb sollte man auch auf den Erhalt eines Mahnbescheides reagieren.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß Du noch einen Mahnbescheid bekommst, da die Forderung durch Azeptanz der Retoure seitens Händlers erledigt sein sollte.

Nochmals und letzmalig von mir: teile dem Inkassodienst den genauen Sachverhalt schriftlich per Briefpost mit unter Beifügung von Nachweisen.

Dann solltest Du Ruhe haben. Falls nicht, würde ich Dir empfehlen, ggf. einen Anwalt zu nehmen oder zu warten, falls ein Mahnbescheid kommt. Letzteres glaube ich aber nicht.

teamgomez 
Beitragsersteller
 11.05.2020, 13:25
@DasOrakel

Danke für deine Hilfe und deine ausführliche Antwort. Das hilft mir ungemein.

Das heißt also, dass man die Inkassokosten nicht bezahlen muss wenn die Ware retourniert wurde?
Gilt das auch, wenn ich die Sachen erst retourniert habe als das ganze schon beim Inkasso war?

DasOrakel  12.05.2020, 08:19
@teamgomez

Ich kann die Fragen so genau nicht beantworten. Auf jeden Fall hat sich die Hauptforderung durch die Retoure erledigt.

Theoretisch müssen die Inkassokosten durch diejenige Person bezahlt werden, die sie verursacht hat. Das ist in erster Linie der Auftraggeber - in diesem Fall also der Onlinehändler.

Man kann aber in diesem Fall durchaus sagen, daß Ihr sie durch zu späte Retoure verursacht habt, also erstattungspflichtig seid. Das ist zumindest meine Einstellung.

Du solltest den Inkassodienst jetzt erstmal anschreiben, so wie ich es empfohlen habe und dann abwarten ob man auf Erstattung von Mahngebühren und Auslagen besteht.

Da Inkassodienste aber für Ihre Dienstleistung meines Wissens nach gerne Kosten in Rechnung stellen, die vor Gericht nicht durchsetzungsfähig sind, mußt Du selbst entscheiden, wie Du letzlich vorgehst = ob Du bezahlst oder ob nicht, falls dann überhaupt noch Geld gefordert wird.

"Notfalls" brauchst Du einen Anwalt aber auch der will Geld sehen. Im Idealfall von Deiner Rechtsschutzversicherung.

Ich klinke mich jetzt hier aus - viel Erfolg noch.

Habt ihr den Artikel denn zurückgeschickt? Oder behalten und bezahlt?

Ich würde mir einen Anwalt holen, Mahnungen schreiben macht ja Sinn aber nur(zumindest für mich) wenn der Artikel nicht bezahlt wurde oder zurückgeschickt wurde

teamgomez 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 12:29

Wir haben die Sachen erst bezahlt und dann wieder zurückgeschickt, aber erst als das schon beim Inkasso war

Cephrina413  09.05.2020, 12:40
@teamgomez

Beim Inkasso Unternehmen melden und den Fall schildern. Ihr habt den Artikel retourniert also müsstet ihr das Geld zurück erstattet bekommen.

Ich würde dennoch einen Anwalt einschalten.

teamgomez 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 21:26
@Cephrina413

Das Inkasso hat jetzt wieder geschrieben dass die Forderung bezahlt werden muss... weiß echt nicht mehr weiter

geheim007b  10.05.2020, 09:18
@teamgomez

dann schreib ihnen doch dass sie bezahlt wurde und der Artikel sogar zurückgeschickt wurde. Damit sollte dir sogar noch Geld zustehen (selbst wenn man die Inkassoforderung abzieht)

teamgomez 
Beitragsersteller
 10.05.2020, 16:09
@geheim007b

Ich möchte aber nicht, dass das Geld mit den Inkasso verrechnet werden. Den steht kein Geld zu. Ich möchte mein Geld sogar zurück

Cephrina413  10.05.2020, 16:46
@teamgomez

Dann brauchst du einen Anwalt wenn die nicht drauf eingehen. Aus der Nummer kommst du ohne Hilfe wohl nicht mehr raus.

geheim007b  11.05.2020, 07:24
@geheim007b

du kannst eine Rückforderung stellen, ggf. Mahnbescheid und Zahlungklage. Immer aber dran denken dass es eben dieses illegale verhalten des (vermutlich) gefälschten Alters gab was ggf. eine Straftat darstellt und daher argumentiert werden kann dass der vorgang eben als Schadensersatz aufgrund illegalen verhaltens zu sehen ist (neben der strafrechtlichen Komponente die bei ihrem Alter aber vermutlich keine schweren auswirkungen haben dürfte). In der Summe würde ich allerdings sagen.... den Aufwand ist es nicht wert. Zieh es deinem Kind vom Taschengeld ab damit ein Lerneffekt da ist.

Hallo,

Inkasso Schreiben werden zu 95% automatisiert, ohne weitere rechtswirksame Prüfung verschickt.

Um zu prüfen ob die Forderung von der Inkasso Firma den Rechtsgrundlagen entspricht schaue bitte hier unter dem Link rein.

Das ist eine kostenlose Seite der Verbraucherzentrale, die Prüfen k o s t e n l o s ob die Inkasso Forderung berechtigt ist.

Ich hoffe ich konnte helfen,

https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check

teamgomez 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 21:25

Hmm das Hilft mir leider nicht viel weiter. Trotzdem danke

Das Geschäft ist gar nicht rechtskräftig, da 14jährige nur eingeschränkt geschäftsfähig sind.

Wenn ihr die Ware zurückgegeben habt, müsst ihr auch nichts bezahlen.

VeryBestAnswers  09.05.2020, 12:29

So einfach ist das nicht. Da die Schwester beschränkt geschäftsfähig ist, ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam, und wenn sie ihre Eltern um Erlaubnis gebeten hat, wird der Vertrag wirksam. Im Online-Handel gibt es nochmal spezielle Regelungen, die ich nicht alle kenne.

teamgomez 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 12:30
@VeryBestAnswers

Es hat ihr keiner die Erlaubnis gegeben

exxonvaldez  09.05.2020, 12:31
@teamgomez

Damit trifft meine Antwort zu.

teamgomez 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 12:33
@exxonvaldez

Was mache ich denn wenn ich Schon bezahlt habe und die Ware retourniert? Kann ich das Geld wieder zurück fordern?

DasOrakel  09.05.2020, 12:52
@teamgomez
Kann ich das Geld wieder zurück fordern?

Ja. Aber vermutlich unter Zuhilfenahme eines Anwalts. Ich glaube nicht, daß besagter Händler die Kohle freiwillig wieder rausrückt.

exxonvaldez  09.05.2020, 13:16
@teamgomez

Wenn DU schon gezahlt hast, dann könnte man das als dein nachträgliches Einverständnis auslegen.

Aber wenn du gezahlt hast, gibt es doch keinen Grund mehr für eine Inkassoforderung?

teamgomez 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 18:10
@exxonvaldez

Das Inkasso kam vor der Bezahlung. Ich habe nur die Hauptforderung bezahlt.

Einverständnis ? Das Mädel ist 14 und es ist rechtlich doch kein Vertrag zustande gekommen?

geheim007b  10.05.2020, 09:15
@VeryBestAnswers

es ist nicht schwebend unwirksam, es ist gar kein Vertrag entstanden, denn Kreditgeschäfte mit minderjährigen sind von Anfang an ungültig. Allerdings schliest Zalando gar keine Kreditgeschäfte mit Minderjährigen, daher ist davon auszugehen dass sie Falschangaben beim Alter gemacht hat um dennoch bestellen zu können. Das ganze ist dann ein Kreditbetrug nach stgb 265b da sie sich damit einen Vorteil erschlichen "die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind". Hieraus folgt dass
a) kein Vertrag entstanden ist
und b) es eine zivilrechtliche Schadensersatzforderung geben kann (Versandkosten, Wertverlust, ggf. Inkassomaßnahmen bis dahin). Dazu noch die Straftat des Kreditbetrugs. Wenn das ganze zurückgeschickt wurde und sogar bezahlt wird man die gutschrift aus der Rücksendung einfach mit den Inkassokosten verrechnen und ggf. Restguthaben auszahlen. Für eine Anzeige gibt es dann ja keinen grund mehr.