Geruchsbelästigung durch Imbißbude
Hallo,
vor einiger Zeit wurde bei uns nebenan ein kleines Wohnhaus von der Stadt rückgebaut, um das Grundstück an einen Imbißbesitzer zu verkaufen. Dieser will jetzt seinen Imbiß massiv anbauen an unser Wohnhaus und dabei ein vorhandenes Fenster an der Giebelseite unseres Wohnhauses zu bauen. Die Stadt hat ihm das genehmigt. Das alte Wohnhaus stand vorher auf der Mitte des Grundstückes. Wenn er an unsere Giebelseite anbaut und das Fenster einfach dabei verschließt, wird die Geruchsbelästigung noch größer und die Lebensqualität in der Wohnung, in dem das Fenster zu gebaut wurde, wird gemindert. Hat der neue Besitzer das Recht, an unser Wohnhaus eine Imbißbude massiv anzubauen ? Und müssen wir die Geruchsbelästigung hinnehmen?
Vielen Dank für alle Antworten.
6 Antworten
Da kann nur der Hauseigenzümer etwas Unternehmen
Wenn die Baubehörde das so genehmigt hat, kannst du nichts dagegen machen.
Normalerweise gibt es Vorschriften und eine Grenzbebauung ist nur mit Zustimmung des anderen Hauseigentümers möglich. Der Abstand beträgt normalerweise 3 Meter. Und wenn ein Fenster dabei zugemauert wird muß der Hauseigentümer Eures Hauses ja schon wieder zugestimmt haben sonst geht das nicht. Für Imbißbetriebe gibt es aber auch Vorschriften, die müssen mit Filtersystemen arbeiten um Geruchsbelästigungen auszuschließen.
Die Stadt kann das nur genehmigen, wenn der Hauseigentümer zustimmt. Es handelt sich hier um Grenzbebauung und Gewerbeeinheit. Das geht nie ohne Zustimmung der Anlieger. Die scheint es zu geben. Wenn Ihr Mieter seid, könnt Ihr Euch (solte die Geruchsbelästigung denn überhaupt zutreffen) an Euren Vermieter wenden, der in bestimmten Umfang Abhilfe schaffen muß.
Danke für die Antwort. Aber der Vermieter hat nicht dem Anbau zugestimmt. Die Stadt hat sich bis heute trotz Aufforderung nicht beim Anwalt des Vermieters gemeldet. Nur den Eingang des Widerspruchs bestätigt. Der Imbißbesitzer sagt, die Stadt hat ihm die Erlaubnis erteilt anzubauen. Baugenehmigung hat er auch schon.
- Ja. Wenn Die Baugenehmigung erteilt wurde. Könnte aber sein, daß ihr Einspruch erheben könnt. Beim zuständigen Bauamt nachfragen.
- Ja. Leider.