Verjährung? Stadt entscheidet nach 12 Jahren über Bauantrag für Carport mit Ablehnung
Folgender Sachverhalt:
Im März 2003 wurde ein Bauantrag bei der Stadt gestellt zwecks Errichtung eines Carports (leider stand das Carport da allerdings schon). Nach mehreren Ortsbesichtigungen durch die Stadt hieß es, das Carport müsste 5 Meter nach hinten versetzt werden (dann stünde es aber genau im Vorgarten vor den Fenstern der Nachbarn, die würden sich freuen), da es laut Bauordnung zu nah an der Straße stünde (es steht aber komplett auf unserem Grundstück). Bei einer weiteren Ortsbesichtigung, unter anderem auch mit dem damaligen Bürgermeister, wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadt sich wieder melden würde, da es sein könnte dass sich die Bauordnung ändert und das Carport erstmal stehen bleiben kann.
Seit dem haben wir nichts mehr von der Stadt gehört, 12 Jahre lang hat es niemanden gestört, niemand hat sich beschwert und es sind auch keine Unfälle geschehen (wie wohnen in einem kleinen Dorf mit wenig Durchgangsverkehr).
Gestern kam dann plötzlich und aus heiterem Himmel ein Ablehnungsbescheid gegen den Antrag aus 2003. Ist dieser Antrag nicht Verjährt, wenn sich die Stadt über 10 Jahre nicht meldet?
Außerdem liegt hier eine unmittelbare Härte vor, da unter dem Carport auch das Fahrzeug meines Schwiegervaters steht, der allerdings linksseitig eine Beinprothese hat und über 80 Jahre alt ist. Er kann nicht so weit laufen und benötigt daher das Carport um sein Auto abzustellen.
Kann mir jemand sagen, ob man sich auf die Verjährung berufen kann?
4 Antworten
Nein, wenn die Stadt die Entscheidung im Voraus von einer eventuellen Änderung der Bebauungsvprschriften abhängig macht, ist der Ablauf gehemmt, das nennt man dann auch schwebendes Verfahren.
Wenn dein Antrag (!) verjährt, führt das aber auch nur dazu, dass du (!) keine Ansprüche mehr daraus ableiten kannst.
Das verstehe ich nicht. Wenn denn der "Hafen" schwarz gebaut wurde, muss er doch angerissen werden und somit ist dann alles in Butter. Freut Euch über die lange Nutzungszeit.
Es geht wohl um die nachträgliche Genehmigung eines nunmehr seit 12 Jahren geduldeten Schwarzbaus.
Wenn dieser Schwarzbau gegen damaliges wie heutiges Baurecht verstößt wirst Du nicht nur jetzt die Ablehnung des Antrags erhalten haben sondern demnächst auch eine Beseitigungsverfügung.
Im öffentlichen Baurecht gibt es keine Verjährung, Genehmigung durch Duldung und keine "Gleichbehandlung im Unrecht".
Die Stadtverwaltung hat schon Häuser abreißen lassen, die z.T. schon 50 Jahre oder älter sind, weil keine Genehmigung vorlag. Auch wenn da schon ältere Leute wohnten, das war egal. Bürokratie eben.
Das Beste ist, dass ihr euch alle einen Termin bei der Stadtverwaltung macht und über das Problem redet. Vielleicht lässt es sich ja noch einrenken. Habt ihr das noch schriftlich? Evtl. müsste ja ein Schreiben in der Stadt vorliegen....
Bei einer weiteren Ortsbesichtigung, unter anderem auch mit dem damaligen Bürgermeister, wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadt sich wieder melden würde, da es sein könnte dass sich die Bauordnung ändert und das Carport erstmal stehen bleiben kann.>
Vielleicht könnt ihr euch darauf berufen? Ich wünsch euch Glück!