Nachbar hetzt unberechtigt Anwalt auf mich - wie abwehren

21 Antworten

Nett, wenn dich der Anwalt nur anschreibt und nicht sofort eine kostenpflichtige Abmahnung schickt.

Verweise ihn einmal darauf, dass er, wenn er was von dir will, den Rechtsweg über das Gericht einhalten soll und du des Weitern seine Schreiben nicht mehr beantworten wirst. Das kann man auch ohne Anwalt selbst formulieren.

Bedenke, dass ein Anwalt nur das macht, wozu er beauftragt wurde, ob er selbst dahinter steht, ist eine ganz andere Sache.

Um gegen ruhestörendem Lärm erfolgreich angehen zu können, müsste der Betroffene (der Nachbar) schon ein Lärmprotokoll erstellen und das u.U. mit Messungen unterlegen können. Bisher ist nciht ersichtlich, dass er so etwas gemacht hat.

In die Öffentlichkeit zu gehen wäre der falsche Weg, damit wird man u.A. auch selbst sehr angreifbar.

GDLer 
Beitragsersteller
 15.03.2011, 18:10

Abmahnunge kenne ich nur beim Medien- und Internetrecht und auch da würde ich keine Anwalstkosten übernehmen. Die sollen die betroffenen gesondert einklagen.

GDLer 
Beitragsersteller
 15.03.2011, 17:40

Ein Lärmprotokoll traue ich ihm zu. Doof nur wo sein Problem ist wenn im Protokoll steht: 1. 06:00 Uhr: verlässt das Haus 2. 20:45 Uhr: kommt wieder heim 3. Bis Mitternacht: macht dauernd krach.

Zu 1 und 2: wo ist da das Problem? Zu 3: Was für Krach soll das sein? Kann nicht nachvollziehen, Vorwurf wird bestritten.

Andere Nachbarn werden als Zeugen zitiert. Aussage wird immer weniger Haltbar. Bezahlt einen Gutachter wird die Sache teuer. Was soll er da noch erreichen?

Macht er eine Falschaussage vor Gericht, macht er sich strafbar!

Vorsicht, kann ich da nur sagen.

§ 186 - Üble Nachrede.

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

.

..erweislich wahr... Das bedeutet, Du musst beweisen, was Du öffentlich behauptest.

Kannst Du das? Nicht nur aufgrund der Vorgeschichte, sondern kannst Du verbindlich, wissenschaftlich, gerichtsverwertbar beweisen, dass der grundlos Anwälte auf Dich hetzt, nicht mal den geringsten Grund dafür hat??

Kannst Du nicht. Und damit bist Du Beschuldigter in einem Strafverfahren gegen Dich, wenn Du Deine, wenn auch gute, Idee mit den Zeitungsanzeigen einleitest. Mein Rat, lass das besser sein.

Wenn nicht

GDLer 
Beitragsersteller
 15.03.2011, 18:13

Parafgraphen zitieren ist das eine, sie verstehen ist das andere. Ich beabsichtige keine Üble Nachrede zu tun. Einen Anwalt öffentlich zu nennen, und das wiederzuguben, was er mir zukommen lässt. E Er soll sich vielmerh aufgrund seines Handels lächerlich machen, und sein Handelnd in die Öffentlichkeit zu tragen erfüllt o.g. Tatbestand nicht.

fastlink  16.03.2011, 00:49
@GDLer

Dus scheinst das nicht kapiert zu haben, lies das Ding mal durch, jedes Wort einzeln.

"...eine Tatsache behauptet oder verbreitet..." - es ist das schon die rede von einer Tatsache. Niemand behauptet, dass Du dazu lügen oder nur übertreiben müsstest.

"...denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet..." - Du musst nicht mal verächtlich machen, sondern es muß nur dazu geeignet sein, dies zu erreichen. Wenn Du den Anwalt öfentlichkeitswirksam aufforderst, sich an seinen Ethos zu halten, behauptest Du gleichermaßen damit, dass er das bislang nicht getan haben mag.

Und genau damit liegst Du leider falsch, denn ein Anwalt ist laut Berufsethos vor allem mal seinem Mandanten verpflichtet, nicht Dir, gegen den er losgeht.

Der ist nicht verpflichtet, Dich fair zu behandeln sondern die Interessen seines Mandanten zu vertreten.

.

Und genau damit packt er Dich. Dem bleibt gar nichts anderes übrig, als volle Breitseite gegen Dich loszugehen, wenn Du dem öffentlich unehrenhaftes Verhalten vorwirfst.

Der muß klar stellen, auch öffentlich, das Du Unrecht hast und das wird er tun, indem er Dich einer Unterlassungsklage unterzieht und auch strafrechtliche Kosequenzen einleitet, für den steht einiges auf dem Spiel. Der muß Dich hinterher platt machen, in seinem eigenen Interesse.

"...erweislich wahr ist..." - und auch damit packt er Dich, denn es ist nicht war, der ist Dir gegenüber zu gar nichts verpflichtet.

.

Und daher mein Rat, lass es sein. Aber jeder ist seines Glückes Schmied - und auch seines Unglückes. Machs wie Du denkst....

GDLer 
Beitragsersteller
 15.03.2011, 17:44

Warum muss ich beweisen, das ich mir nichts zu schulden kommen lasse.

O.k. - ich kann eine gegative Feststellungsklage erwirken und gewinne die Sache. Anschließend forde ich den Anwalt öffentlichketswirsam auf sich in Zukunft auf seinen anwaltschaftlichen Ethos zu besinnen.

Ich kann mir von sinnlos klagenden Anwälten nur wünschen, dass diese sich schnellstmöglich selbst ins Abseits schiessen.

Ich könnte mir vorstellen, dass der alte Herr den ganzen Zauber nur veranstaltet, weil er sich einsam fühlt und Aufmerksamkeit wünscht.

Hast Du es schon einmal auf die sanfte Tour versucht? Bist mit Kaffee und Kuchen zu einem unverbindlichen Schwatz erschienen? Ich könnte mir vorstellen, dass Dir das sehr schwer fällt, aber auch, dass man dadurch vielleicht Wogen glätten könnte. Oder auch einfach nur mal fragen, ob Du für ihn eine Besorgung erledigen kannst.

GDLer 
Beitragsersteller
 16.03.2011, 17:58

Gutmenschentum ist auch nicht zielführend. Das belohnt sein verhalten. Die Strategie ist freundlich aber bestimmt. FreundlichkeIt belohne ich mit Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft, Aggressives Auftreten wird entspreched geahndet.

Welchen Krach machst Du den morgens um 6:10 Uhr? Knallst Du die Türen, grölst Du anderen Nachbarn eine "Guten Morgen" zu,lässt Du Dein Auto übermäßig lange laufen oder aufheulen? Das alles kann man auch leiser machen. Da hat der Mann in dem Fall wohl recht. Und die Spülmaschine kann auch später als zur Mittagsruhe laufen. Vielleicht nach 15 Uhr, wenn im Fernsehen (bitte superleise einstellen) Talkshows oder Problemsendungen auf RTL laufen.

Nimm Rücksicht auf ältere Leute. Auch Du kommst mal in dieses Alter und möchtest Deine Ruhe haben.

Shalom

GDLer 
Beitragsersteller
 15.03.2011, 08:54

Ich schliße die Tür normal zu. Will mir da keine Angriffsflächen einhandelt. Ein Auto habe ich nicht. Ich bin Eisenbahner. Was soll ich da noch keiser machen. Ich werde nicht barfuss aus der Wohnung rauslaufen! Di spülmaschine läuft wenn Bedarf ist. Shcließlich bade ich auch Nachts weil es nicht verboten ist! Auerdem habe ich keinen TV. Fernseher ist nur was für Rentner und Hartz IV-Empfäger, die Zeit ohne Ende haben.

Wie gesagt: leiser kann ich nicht und "Zimmerlautsärke" ist der Maßstab, also das Lärmempfinden eines durchschnittlichen Menschen. In dem Rahmen bewege ich mich dicke!

andrei87  15.03.2011, 22:18
@GDLer

du hat dieselbe meinung wie ich

lptareas  15.03.2011, 08:47

Ganz nett, aber Flöhe husten zu hören ist manchmal ein Hobby. Man hat kein Recht auf 0dB - einen Gewissen Lärmpegel hat man zu dulden. Die Spülmaschine läuft hoffentlich nicht mit einem Dieselaggregat ohne Auspuff...

user1673  15.03.2011, 08:47

Gehörst Du auch zu den "älteren Leuten", die gerne Ihre Ruhe haben möchten und Jüngere grundsätzlich als zu laut empfinden? Wie kommst Du darauf, dass er Türen knallt etc.? GDLer hat doch geschrieben, dass dieser Nachbar die ganze Nachbarschaft mit seinen Beschwerden überzieht. Er hat auch nicht geschrieben, dass die Spülmaschine zur Mittagszeit läuft, er räumt sie dann lediglich aus. Das wird ja wohl noch erlaubt sein.

magni64  15.03.2011, 08:46

ja, ich hab auch einen Nachbarn, der fest überzeugt ist, daß die Familie über ihm um ihn zu ärgern Lärm macht. Die alten Holzböden machen ihm das Leben echt schwer. Er poltert stundenlang an der Decke einer Wohnung, in der keiner ist... Die Kinder in der Schule, die Mutter in der Arbeit... Gern weckt er auch die Familie sonntags, weil er sich vom Lärm belästigt fühlt. Als die einzogen, hatte die Kleinste das Zimmer über seinem Schlafzimmer. Er beschwerte sich, daß sie die ganze Nacht mit dem Fuß auf dem Boden gepoltert hat. Ok, sie hatte ein Hochbett, das dafür zu hoch war und schlief wegen dem Knacksen vom boden in der Nacht lieber bei der Mama im Bett...

So Vögel gibt es immer. Am besten lässt du ihn einfach machen. Er muss den Anwalt zahlen und nicht du. Nix unterschreiben, nicht zu den Briefen äußern. Oder einfach einmal selbst zum Anwalt gehen und der Gegenseite klarmachen, dass nichts an den Vorwürfen dran (gerne auch mit Zeugenaussagen von anderen Bewohnern/Nachbarn) und anmerken, dass es sich hier wohl um einen Fall von Mobbing o.ä. handelt und der Herr Nachbar wohl versucht dich da wegzudrängen. Einfach mal mit ner Unterlassungsklage drohen. Soll schon Wunder gewirkt haben. Wahrscheinlich hat dem Herren noch nie einer die Grenzen aufgezeigt. Wichtig ist, alles im Rahmen zu halten und immer freundlich zu sein. Das dürfte ihn am meisten ärgern und am wenigsten Angriffsfläche bieten. Alles andere sorgt nur für mehr Ärger. Und lass dir hier nichts einreden. Eine Tür lässt sich nicht lautlos schließen, ein PKW fährt nicht geräuschlos. Spülmaschinen dürfen auch während der Mittagsruhe ausgeräumt werden. Und auch das läuft idR bei keinem geräuschlos ab. Es ist leider so, dass die deutschen Häuser voll sind mit Berufsquerulanten, die nichts besseres zu tun haben, als ihre eigene Unzufriedenheit mit ihrem Leben an ihren Mitbürgern auszulassen. Wie dieser Rentner, der mal einen Rettungshubschrauberpiloten angezeigt hat, weil dieser während eines Einsatzes teilweis auf dem Standstreifen gelandet ist...das ist Deutschland.

GDLer 
Beitragsersteller
 15.03.2011, 17:48
  1. ich drohe nicht sondern handle
  2. eh ich klage, biete ich ein Mediationsverfahren an 3a. scheitert eine Mediation: schlecht für ihn, ich klage auf Unterlassung 3b. hetzt er einen Anwalt auf mich ist die Mediation gescheitert
  3. Ich klage und erwirke eine Unterlassung per Erklährung oder Urteil
  4. Hält er sich nicht ans Urteil, gibt's Ordnungsgeld

Diesen Fahrplan habe ich schon,

Die Frage ist nur, wie ich einem gegnerischen Anwalt eins zusetzen kann.

marcopolo79  15.03.2011, 18:00
@GDLer

Was hat der Anwalt damit zu tun? Er macht seine Arbeit und fertig.