Darf mein Nachbar mein Haus bzw. Kamin filmen?
Ich habe mit einem Nachbarn ein Problem. Besagter Nachbar hat wohl ein Problem damit das ich einen Kaminofen betreibe. Dieser Ofen darf mit Holz und Kohle beheizt werden und ist ordnungsgemäß vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen. Auch die zusätzliche Reinigung der Abgaswege wird jährlich zwei mal vom Schornsteinfeger durchgeführt. Beschwerden meines Nachbarn beim Schornsteinfeger mein Kamin würde eine Geruchsbelästigung darstellen liefen bis Dato ins Leere da ich ständig auf eine saubere ordnungsgemäße Verbrennung im Ofen achte. Natürlich, wie bei jedem Ofen kann es durch bestimmt Bedingungen zur Rauchentwicklung kommen, bei bestimmten Witterungslagen gerade in der Übergangszeit wenn zum Beispiel die Sonne auf den Kamin steht oder bei Nebel und dann gerade angeheizt wird. Meistens ist dieses aber nur kurz bis die Temperatur im Ofen hoch genug ist.
Jetzt ist mir durch Zufall aufgefallen, immer dann wenn ich anheize und es natürlich dann zur Rauchentwicklung kommt, steht mein Nachbar an seinem Fenster und filmt meinen Kamin bzw. mein Haus. Ich gehe davon aus, dass er genau protokolliert wann und wie ich heize und wann sich Rauch bildet.
Jetzt meine Frage, weiß jemand inwieweit ist es erlaubt ein fremdes Gebäude zu filmen um so eventuell ein Fehlverhalten meines Heizverhaltens nachzuweisen bzw. zu dokumentieren?? Ich habe mal gehört, dass filmen von fremden Grundstücken außer für Panoramabildaufnahmen nicht gestattet ist und selbst diese nur zur öffentlichen Straßenseite hin. Mein Nachbar filmt aber von seinem Fenster auf die Rückseite unsere Hauses. Und sind solche Aufnahmen eigentlich als Beweismittel zulässig?
Ich möchte noch dazu sagen, rund um unser Haus sind überall Kamine in Betrieb die wirklich stinken und eventuell falsch befeuert werden, aber irgendwie hat der Nachbar nur unser Haus im Visier und dabei halte ich mich so gut wie möglich an die Richtlinien für die Befeuerung eines Kaminofens.
Aber jetzt mit der Filmerei ist ein Punkt erreicht, wo ich es als unangenehm empfinde, zumal er ja auch in unsere Fenster filmen kann.
Ich bin auch kein Mensch der Geruchsbelästigung auf die leichte Schulter nimmt und habe aus diesem Grund den Schornsteinfeger schon öfters gebeten bei meinem Ofen genau hinzusehen das nur alles richtig läuft.
2 Antworten
Hallo, ich sehe gerade, dass noch garkeine Antwort vorliegt. Also, definitiv darf er das nicht filmen, ohne Dein Einverständnis. Das ist ja auch schon in gewisser Weise Stalking. Wenn z.B. jemand anderes bei Euch etwas drehen wollte, wird eine Dreherlaubnis benötigt.
Das habe ich von einem Anwalt dazu gefunden: In diesen Fällen ist regelmäßig nicht erst die Veröffentlichung bzw. Verbreitung der Bilder rechtswidrig, sondern bereits die Herstellung der Aufnahmen an sich. Ohne eine Einwilligung darf der Nachbar grundsätzlich nicht gefilmt oder fotografiert werden. Durch das unzulässige Fotografieren bzw. Filmen in sichtgeschützten Gärten oder Innenaufnahmen in Wohnungen wird die Privatsphäre des Abgelichteten stark verletzt. Die eigene Wohnung oder der eigene Garten stellen einen ganz persönlichen Rückzugsort für jede Person dar, in dem sie sich so geben kann wie sie ist. Gerade hier soll sich jeder frei, unbeschwert und vor allem unbeobachtet entfalten können. Müsste jeder ständig damit rechnen, abgelichtet oder gefilmt zu werden, würde dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht sehr stark einschränken.
Daher stehen den unzulässig abgelichteten bzw. abgefilmten Nachbarn sowohl Unterlassungs-und Beseitigungsansprüche, und je nachdem wie schwer der Eingriff in die Privatsphäre erfolgt ist, auch Geldentschädigungsansprüche zu.
Erkundige Dich bei einem Anwalt; oder versuche, es vorher persönlich zu klären (???)
Leider gibt es immer Leute, die nichts anderes zu tun haben.
Das ist eindeutig verboten und du kannst es zur Anzeige bringen.