Baulast Fenster bei Grenzbebauung...
Ich habe mir vor ca. 7 Jahren ein Grundstück mit einem altem Haus gekauft. Das Grundstück gehörte zu einem größerem Grundstück der Gemeinde und wurde beim Kauf neu Vermessen und getrennt. Jedoch verläuft die Grenze des Grundstücks entlang meines Hauses und entlang meines Grundstücks befindet sich auch ein anderes Gebäudeteil der Stadt auf Grenzbebauung. Soo: nun hat die Stadt damals vergessen die Fenster welche sich an dem Gebäude vergessen als Baulast einzutragen, die Stadt fragte mich jetrzt dieses nachzuholen.... da ich aktuell einige Probleme mit meinem Nachbarn habe, erwäge ich diese Fenster irgendwie zu beanstanden mit der Hoffnung diese irgenwann zu zu mauern oder sooo?? Würde das wohl gehen?? Wenn man diese als Baulast einträgt, müsste man dann irgendwelche Grenzbepflanzungen, wie zB. Wein oder Kiwi entlang der Mauer weg machen?? Wegen Licht und soo??
3 Antworten
Derartige "Fensterrechte" müssen im Grundbuch privatrechtlich und im Baulastenverzeichnis öffentlich-rechtlich gesichert sein.
Ist das nicht erfolgt ist seinerzeit die Grenze rechtswidrig gelegt worden. Früher musste die Veränderung von Grundstrücksgrenzen baurechtlich genehmigt werden, heute kann bzw. muss die Bauaufsicht beim Grundbuchamt die Berichtigung der Grenze entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften verlangen und durchsetzen.
Das wird der Gemeinde nicht gefallen, weshalb sie alles tun wird, um eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Betroffenen zu erreichen. Du musst nur Deine Rechte richtig und mit Nachdruck vertreten.
Das wird hier wohl nicht zu beantworten sein, da wirst du dich beim örtlichen Bauamt genauer erkundigen müssen. Das kann örtlich unterschiedlich sein.
Unsinnige Antwort, Punktrejäger!
Bei Fenstern als Baulast sind auf dem belasteten Grundstück 3m Abstand von der Baulastgrenze bei Bebauung oder Bepflanzung mit höher wachsenden Büschen oder Bäumen (hier sogar 4 m) einzuhalten, damit dem nachbarn die Fenster nicht verdunkelt werden..