Gutachter ohne Anmeldung/Erlaubnis auf meinem Privatgrundstück erwischt
Hallo,
als ich gerade aus dem Fenster meines Hauses geschaut habe, konnte ich beobachten wie sich ein Mann auf einem Grundstück bewegte, Fotos von Haus, Anbauten und Scheunen etc. machte und sich Notizen machte.
Also bin ich sofort raus und wollte ihn zur Rede stellen. Ich habe ihn schließlich hinter! der Scheune erwischt und sofort zur Rede gestellt. Er sagte mir, dass die Straße vor dem Grundstück aufgerissen wird (meine Zufahrt wäre betroffen) und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden sollen. In ein, zwei Wochen würde es "losgehen".
Er selbst sei ein Gutachter, der vorab den Bestand an den anliegenden Gebäuden aufzunehmen und dokumentieren habe. Er konnte/wollte sich nicht ausweisen, konnte mir einzig eine Telefonnummer mit einem angeblichen Ansprechpartner nennen.
Da ich ihn nicht gegen seinen Willen festhalten kann, hat er das Grundstück danach wieder verlassen. Geblieben sind einige Fragen und meine Wut.
1.) Wenn man eine Baumaßnahme unmittelbar vor meinem Grundstück durchführen will, hätte man mich doch rechtzeitig persönlich informieren müssen, oder? Stichwort Anliegerinformation und ggf. Abstimmungen durchzuführen.
2.) Ein ?Gutachter? kann doch nicht ohne Vorankündigung bzw. meine Erlaubnis mein Grundstück betreten, erst Recht keine Fotos machen und hinter (bzw. möglicherweise auch in) den Gebäuden "herumschnüffeln", oder? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus?
Ich bin für jeden sachlichen und rechtlichen Tipp dankbar.
Manu
7 Antworten
Wenn einer dein Grundstück betritt ,ohne dein Einverständnis,dann bist du sehr wohl berechtigt ihn fest zu halten bis die Polizei den Sachverhalt geklärt hat,wenn er sich bei dir nicht ausweisen will oder kann,ist dies Hausfriedensbruch und wenn er eine geschlossene Tür geöffnet hat,ist dies Einbruch und Fotos,darf er nur in deinem Beisein machen und mit deiner Erlaubnis,falls er sich nicht danach richtet,kannst du ihn ohne weiteres bei der Polizei anzeigen. Falls er tatsächlich ein Gutachter ist und er dein Grundstück ohne dein Wissen betreten hat,kannst du den Auftraggeber zur Rechenschaft ziehen und den anzeigen ! Wo kommen wir denn da hin,wenn jeder so handeln würde,da könnte ich ja auch in deine Wohnung und deine Möbel begutachten ,nur weil einer zu mir sagt ,"schau dir mal die Möbel an,die sollten mal wieder entstaubt werden;" !oder ? Grundgesetz § 13 in seiner Gesamtheit,die Wohnung und das Grundstückseigentum ist unantastbar,es sei denn es ist Gefahr im Verzug und in diesem Fall nur mit Gerichtsbeschluss oder Durchsuchungsbefehl durch die Polizei ! MFG Wollelan
Einzig sinnvolle Alternative: Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch des "Gutachters" + Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Gemeinde wegen "unterlassener Informationspflicht" - hier gleich die Haftung für alle Aufwendungen und daraus resultierender Schäden anzeigen
Es wird wohl ein Sachverständiger für Bauschäden-Dokumentation gewesen sein, der Fotos macht und schon bestehende Risse dokumentiert, aufmisst, damit nach der Baumaßnahme evtl. entstandene Schäden (Setzungen, Risse durch Erschütterungen) auch wieder beseitigt werden.
Dass es gemacht wird, das ist eine gute Sache, das zeugt von der Gewissenhaftigkeit des Auftraggebers. Aber informieren hätte man Euch müssen, das ist wahr! Und Ihr solltet Euch ein Ausfertigung der Unterlagen Eurer Objekt betreffend, aushändigen lassen.
ruf seinen angeblichen Ansprechpartner an; sollte es sich dabei nicht um das städtische Bauamt handeln, dann ruf beim Ordnungsamt an und frag da nach, was das für ne merkwürdige Nummer ist, die der Mensch da abgezogen hat.
Falls die auch nix von geplanten Bauarbeiten wissen, dann ruf die Polizei an und zeig den Typen an, dann hat er nämlich vielleicht nur das Grundstück ausspioniert um ne/n Einbruch/serie vorzubereiten.
Und rede mit Deinen Nachbarn, ob die ähnliches erlebt haben. Auf jeden Fall Ordnungsamt und/ oder Polizei (örtliche Reviernummer reicht, nicht den Notruf dazu verwenden!) zu dem Thema aushorchen.
Leute, die ungefragt auf deinem Grundstück rumlaufen und sich weigern, sich auszuweisen, sind definitiv nicht "sauber", und falls er doch n "offizieller" war, sollte sein Vorgesetzter davon erfahren, dass der sich weigert, auf Verlangen den Dienstausweis vorzuweisen.
Hallo, meines Wissens stellt Eier Hausfriedensbruch dar und ist eine Straftat. Straftäter, auf frischer Tat ertappt dürfen auch durch Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch solltest du dennoch erstatten.