Gerichtsvollzieher Termin versäumt?
Hallo, ich habe gestern einen Termin beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft versäumt. Woraufhin wahrscheinlich ein Haftbefehl erlassen wird. Ich bin dazu bereit die Vermögensauskunft abzugeben, jedoch ist der Gerichtsvollzieher nur montags und donnerstags erreichbar. Muss ich nun damit rechnen das jederzeit die Polizei bei mir auftaucht und mich verhaftet oder habe ich Zeit bis Donnerstag bis ich den Gerichtsvollzieher persönlich erreiche und ggf. einen neuen Termin ausmachen kann?
7 Antworten
Ruf an, entschuldige dich, stell klar, dass du die Vermögensauskuft geben willst und mach einen neuen Termin.
Niemand ist daran interessiert, einen Haftbefehl zu beantagen oder auszuführen. Das ist ein Zwangsmittel, das jeder gern vereidet auch der Gläubier under der GV. Also melde dich jetzt gleich beim GV. Dann passiert auch nix.
Sprich auf den AB, schick ein Fax oder ne Mail, wenn du ihn nicht ans Telefon kriegst. Am Donnerstag rufst du an und machst einen neuen Termin, am besten dann sofort, dann hast du es hinter dir.
Sprich dem Gerichtsvollzieher auf den Anrufbeantworter. Sei demütig und entschuldige Dich hinreichend.
Du kannst auch mal beim Amtsgericht anrufen, evtl. können die Auskunft geben, wo Du den Gerichtsvollzieher heute direkt erreichen kannst.
Keine Ahnung, ob da sofort ein Haftbefehl ergeht und auf der Stelle vollstreckt wird.
lg Lilo
Der Gläubiger muß den Haftbefehl erst beantragen.
Formal hast du Recht. Aber im Antragsformular ist das nur ein Kreuzchen, was eigentlich fast jeder so auch setzt. Der Haftbefehl selbst ist dann sehr schnell auch unterwegs.
Ob und wann der dann aber tatsächlich vollstreckt wird, das kommt auch drauf an, ob Vermögen vermutet wird. Denn die Kosten fallen erst mal dem Gläubiger zur Last und müssen hinterher eingetrieben werden.
Nicht erreichbar gibt's bei Gerichtsvollziehern nicht, sehr wohl aber Buerotage. Ausserhalb der Buerotage kann man sie aber immer auch ueber Anrufbeantworter (wie schon mehrfach erwaehnt), E-Mail und i.d.R. auch Fax erreichen.
So schnell geht das mit einer Verhaftung in dem Fall nicht!
Der GV sollte dich ein 2. Mal anschreiben. Auf jeden Fall so schnell wie möglich anrufen und einen neuen Termin vereinbaren.
Der GV sollte dich ein 2. Mal anschreiben.
Richtig, allerdings ist der Haftbefehl dann bereits unterwegs und er kündigt ggf. den nächsten Schritt an, also die Vollstreckung.
Also:
Im Notfall gehört dieser Gerichtsvollzieher auch irgendeinem Amtsgericht oder wie auch immer an.
Und die sind meistens nicht nur montags und donnerstags besetzt. Versuche es über die Schiene, ruf dort an, frag dich durch, das funktioniert! Und wenn du jetzt auch direkt handelst, dann zeigst du guten Willen.
Bemüh dich, schnell eine Lösung zu finden, das ist definitiv kein Hexenwerk!
Der Gläubiger muß den Haftbefehl erst beantragen. Und darauf hat kei Gläubiger Lust, weil ihm das gar nix bringt, wenn der Schuldner im Knat sitzt. Nur bei Leuten, wo Vermögen vermutet wird, kann das Zwangsmittel Sinn machen.