Zwangsvollstreckung - Muss ich ins Gefängnis?
Moin,
Ich habe vor einigen ziemlich viele Schulden gemacht und nun hab ich einen Haftbefehl erhalten vom Gerichtsvollzieher.
in oben genannter sache bin ich im Besitz eines Haftbefehls, der gegen Sie ausgestellt ist.
Ich bin beauftragt, Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften.
Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, fordere ich Sie auf, am Donnerstag (in 2 Wochen) zu erscheinen.
Sollten Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, müssen Sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u, U, mit polizeilicher Unterstützung, selbst zu schreiben. Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Die höhe der Forderung beträgt inklusive Kosten und Zinsen (zum angesagten Termin) 3.988,13 EUR.
Auf die Hinweise und Belehrungen bei der ersten Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft wird verwiesen.
Ich bin nicht in der Lage die Schulden sofort abzuzahlen, da es bei mir auch nicht allzu rund läuft. Muss ich dafür ins Gefängnis...falls ich meine Schulden bis zum Termin nicht zahle?
LG
12 Antworten
Du hättest Dich längst mit diesem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen müssen. Er lässt sich in der Regel auch auf Ratenzahlung ein, wenn Dir das möglich ist. Das ist doch immer noch besser, als wenn Du in den Knast wanderst.
Ich bin beauftragt, Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften.
Heißt: wenn du die Vermögensauskunft nicht leistest, dann kannst du in Erzwingungshaft genommen werden.
Solltest du Fragen dazu haben, ruf den guten Menschen an. Genau aus diesem Grund schreibt er dir ja auch seine Telefonnummer mit auf den Brief.
Verhaftet wirst Du, wenn Du die geforderte Vermögensauskunft nicht abgibst.
Ist das wirklich so schwer zu kapieren?
Du solltest unbedingt zu diesem Termin gehen und die Vermögensauskunft abgeben. Wenn du dort nicht hingehst wirst du verhaftet und kommst in eine JVA, solange bis du das gemacht hast.
Und erst wenn du die Vermögensauskunft abgegeben hast geht es darum wie du deine Schulden abbezahlen kannst. Das muss nicht sofort und komplett sein. Normalerweise wir eine Rstenvereinbatung getroffen und die sieht dann auch so aus das du sie zahlen kannst.
kommst in eine JVA, solange bis du das gemacht hast.
Maximal 6 Monate, aber das dürfte in der Praxis nicht vorkommen.
Amtsdeusch ist schwer zu entziffern. Da muß man nachfragen. Am besten vor Ort.
Nach Möglichkeiten suchen die Schulden abzubezahlen. Der Wille muß auch da sein. Sind die Schulden zu groß und bestünde keine Möglichkeit sie zu bezahlen sollte eine Insolvenz die letzte Möglichkeit sein.