Wie lange dauert es bis ein Haftbefehl vollstreckt wird bei einer eidesstattlichen Versicherung
Meine Frage an euch ist wenn man den 1 . Termin zur Abgabe der EV verpasst hat wie lange dauert es bis ein Haftbefehl vollstreckt wird ? Bekommt man einen 2. Termin oder kommt gleich der Haftbefehl ? Bekommt man den Haftbefehl schriftlich zugestellt ? Danke für eure Hilfe
9 Antworten
das ich nicht lache ihr erzählt doch alle nur müll.... die eidesstattliche muss er auf jedenfall abgeben, aber er würde niemals nur weil er bei einem termin ni gewesen war in den knast gehen.... DU bekommst auf jedenfall nen neuen den ich aber an DEINER stelle wahrnehmen würde und dann ist alles wieder gut... lass dir nix einreden die sind doch alle krank..ALLES GUTE FÜR DICH!!"!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Haftbefehl dient nur der Vorführung zur Abgabe der EV. Ruf den GV an, der gibt dann einen neuen Termin.
Der Haftbefehl bedeutet nicht, dass man ins Gefängnis geht, sondern berechtigt nur zur Vorführung.
Nach der EV ist der Betroffene sofort auf freien Fuss zu setzen.
Erstmal muss gefragt werden, ob der Haftbefehl beantragt worden ist. Aber am einfachsten wäre es wohl, wenn man zu dem GV in die Sprechstunde geht und alles macht, wie er es will. Wie lange sowas dauert, hängt von vielen Faktoren ab, zB nicht zuletzt von der Arbeitsbelastung des GV. Oder, ganz abgefahren, man bezahlt einfach seine Schulden. Aber das ist wohl zu abgefahren.
nee. Das wäre zu einfach....
Der Haftbefehl wird sofort vollstreckt. Jedoch muss dieser erst vom Gericht erlassen werden. Diesen Antrag stellt dann der GV, sofern es bei Abgabe der e.V.mit beantragt wurde und wenn er keinen Termin mit Dir findet. Soweit ich gehört habe, versuchen GV´s oft 3 mal, bevor sie diesen beantragen. Wenn Du´s bis zum Winter hinziehen kannst, könntest Du Dir dann die Miete sparen, da Du aus dem Gefängnis nicht vor Abgabe der e.V. entlassen werden solltest. Gerüchteweise nutzen diese Möglichkeit hin und wieder mal Wohnsitzlose.
Das ist falsch! Den haftbefehl beantragt der Gläubiger. Der GV ist dazu nicht legitimiert, weil er ebn halt nur ein Vollstreckungsorgan ist.
..sofern er mit beantragt wurde. Damit meinte ich schon, das der Gläubiger ihn mit beantragt hat. War nicht klar genug ausgedrückt.
Eigentlich liegt es am GV, welche Maßnahmen und wann sie ergriffen werden. Normalerwweise kann er dir auch einen Ersatztermin anbieten. Haftbefehl heißt nicht, dass du dich im Gefängnis für soundsoviele Tage melden musst, sondern, dass dich die Polizei zuhause "in Haft nimmt".
Auch das ist falsch! Alles passiert nur auf Antrag des Gläubigers!!!!
Wenn man sich weigert, die EV abzulegen, kann man auch in Beugehaft genommen werden.