Gerichtsvollzieher 2 Stunden zu spät?
Welche Recht hat man, wenn man selbst zuhause ist, der Gerichtsvollzieher sich aber nicht blicken lässt? Nun sind es 2 Stunden und 10 Minuten. Der Termin war von 8-9 Uhr angesetzt.
Ich müsste gleich los. Wenn ich nun gehe, hat er das Recht, per Durchsuchungsbeschluss die Tür aufbrechen zu lassen, oder muss er mir einen neuen Termin geben? Immerhin ist es sein Versäumnis, nicht meines.
9 Antworten
Anrufen...wenn er im Außendienst ist, wird er eventuell nicht ans Tel. gehen, die haben glaub ich, feste Sprechzeiten. Ruf doch bei einer Schuldnerberatung an und frag, glaub, die können eventuell Auskunft geben bei sowas.
Gesetzlich ist es so ,wenn sich der Gerichtsvollzieher Ankündigt ( Datum) dann muss er an diesem Tag zu den Gesetzlich vorgeschrieben Arbeitszeiten erscheinen . Diese sind je nach Region Unterschiedlich .Kann also 8 bis 16 Uhr oder aber auch 10 bis 18 Uhr sein ( je nachdem) . Wenn er Verhindert ist muss er auch dem Beklagten dies Mitteilen . Man kann auch hergehen und den Gerichtsvollzieher Anrufen und Nachfragen. Meldet sich der Gerichtsvollzieher an und kommt nicht kann man beim Amtsgericht auch Beschwerde einreichen.
Rufe den Gerichtsvollzieher an und besprich einen neuen Termin mit ihm.
Er wird wohl seinem Nachbarn nicht unter die Nase reiben wollen, dass zu ihm der Gerichtsvollzieher kommt. Ein Zettel an der Tür, mit der Mitteilung, dass man nicht zu Hause ist, könnte auch eine Einladung für Kriminelle sein.
Nein, er wird die Tür nicht aufbrechen und deine Wohnung durchsuchen
Mach einen gut leserlichen Zettel, evenuell eingeschweißt, an deine Wohnungstür. Und sage einem Zeugen (Nachbarn etc.) bescheid, daß der nicht kommt und du jetzt los mußt.
er muss dir einen neuen Termin geben und wird sich bestimmt auch melden
seine Schuld - da wird nix weiter passieren. Er wird sich erneut bei dir melden
Wie gesagt, wenn er doch noch auftaucht? Hätte er das Recht einen Beschluss zu beantragen und die Türe zu öffnen oder geht das Versäumnis auf seine Kappe und er kann sein Versäumnis nicht als ein 'Person A war nicht anzutreffen' abstempeln?
Denn bevor ein Beschluss erwirkt werden darf, muss eine Ankündigung (sprich das zweite Klingeln) geschehen sein. Dies war nun ja nicht der Fall.