Zählerausbau trotz Abschlagszahlungen an die Stadtwerke?
Moin! Ich fange mal von vorn an:
Ich wohne in Hannover und hatte vor ca. 4-6 Wochen von den Stadtwerken und vom Amtsgericht einen Brief erhalten das ich dieses Jahr keine Abschläge gezahlt hätte und mir mein Zähler deswegen ausgebaut wird, wenn ich die Zahlung nicht nachhole.
Ich gehe also bei und rufe bei den Stadtwerken an, denn ich war dieses Jahr ein halbes Jahr arbeitslos und mir wurde auf meinen Wunsch die Abschläge vom Amt an die Stadtwerke überwiesen. Der Mitarbeiter bei den Stadtwerken meinte dann, dass das Arbeitsamt die Beträge an meine alte Kundennummer überwiesen hat und "zog" sie auf mein aktuelles Konto rüber.
Jetzt bekomme ich auf einmal vor 4 Tagen einen Brief vom Gerichtsvollzieher, dass er den Auftrag hat, mir den Gas- und Stromzähler auszubauen.
Meine Frage: Kann ich da irgendwie gerichtlich gegen vorgehen? Oder könnte man hinterher gegen die Stadtwerke klagen, dass sie mir den Zähler kostenlos wieder einbauen? Weil aufgrund dessen das sie meine Abschläge ja haben, dürfte der Zählerausbau eigentlich nicht rechtens sein.
Ich bitte um schnelle Antwort, meine Freundin wohnt nämlich derzeit mit Ihrem Kind bei mir und ich muss die Sache mit dem Zähler so schnell wie möglich hinter mir bringen, damit wir nicht den ganzen Winter ohne Strom und Heizung zuhause sitzen.
9 Antworten
Hallo,
Du solltest Dich umgehend an den Gerichtvollzieher und das Amtsgericht wenden.
Wenn ein Kind im Haushalt lebt, liegt ein Härtefall vor, dann kann eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden, die die Sperre verhindert.
Sind die Freundin und das Kind bei Dir angemeldet?
Holt das sonst umgehend nach!
Evtl. kannst Du beim Amtsgericht Prozesskostenbeihilfe beantragen, so dass die Verfügung Dich nichts kostet.
Lasse Dir vom Amt schriftlich bestätigen, dass das Amt die Abschläge übernommen hat.
Super Vergleich! :s
Bei Kindern wird eine Stromsperre als Härtefall gewertet, oder sollen z.B. Kleinkinder kalten brei oder mit kaltem Wasser angerührtes Milchpulver trinken?
Dann geht es um das Wohlergehen des Kindes!
Hallo,
du sagst der Typ von den Stadtwerken hat die Abschläge auf dein jetziges Konto umgebucht, richtig?
Laß dir doch nun einen aktuellen Kontostand von den Stadtwerken ausdrucken, wenn die Abschläge verbucht sind, dürfte es ja eigendlich keine Schulden mehr geben, oder?
Außerdem kann die Arge bestätigen, die Abschläge regelmäßig überwiesen zu haben, eben nur auf dein anderes Konto.
Außerdem solltest du dich beim Gerichtsvollzieher melden unddem die Sache erklären, der kann die Vollstreckung verschieben, falls du noch Unterlagen beibringen musst.
Was ich ehrlich gesagt nicht so richtig glauben kann ist, dass die Stadtwerke sich erst nach einem Jahr bei dir melden, normalerweise verschicken die ziehmlich schnell Mahnungen und drohen eine Sperrung auch mehrfach an.
Und selbst dann, bauen die nicht sofort den Zahler aus, sondern sperren ihn. Sobald du bezahlt hast, kommt wieder einer von den Stadtwerken und klemmt dir den Strom wieder an, natürlich kostet das extra. ca.80,- Euro.
Also irgendwie passt da was nicht zusammen. Eines ist jedoch sicher, egal werd die Abschläge bezahlt oder auch nicht, Du bist der Vertragspartner der Stadtwerke.
Was ich aber auch nicht verstehen kann ist folgendes. Du schreibst du hast vor 4-6 Wochen den Bescheid bekommen, dass der Gerichtsvollzieher kommt.
Aber erst jetzt, 4 Tage vorher informierst du dich was du machen könntest und das nicht mal bei den Leuten, um die es geht, Arge, Stadtwerke, Gerichtsvollzieher, nein im Internet, bei fremden Leuten die den genauen Sachverhalt gar nicht kennen.
Irgendwie komisch, oder?
Bei dem gerichtlichen Schreiben des GV ist ein Einspruchsformular beigelegt, das auf dem schnellsten Weg ausfüllen und mit allen relavanten Zahlungsdaten und was Du sonst noch an Belegen beibringen kannst ans Gericht schicken. Und das ganze am besten gestern !
Der GV ist dann erstmal verpflichtet alle Daten zu überprüfen. Du musst aber auch nachweisen das alle anderen Abschläge - also die nach der Arbeitslosigkeit - pünktlich, regelmäßig und komplett gezahlt wurden. Kontoauszüge bzw. Einzahlungsbelege auch beifügen.
Hingehen und klären, nicht klagen wollen. Alle Unterlagen mitnehmen. Wenn du 3 Monate nicht zahlst haben sie das Recht die Lieferung einzustellen.
Mach einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher aus. Besuch ihn in seinem Büro. Von dort aus könnt ihr zusammen bei den Stadtwerken anrufen. Der GV kann sich so persönlich über die Nichtigkeit des Ausbaus informieren. Mal nebenbei, ich denke nicht das der GV den Zähler persönlich ausbaut. Das darf der schon aus Versicherungstechnischen Gründen nicht. Da wird wohl jemand von den Stadtwerken dabei sein. Der kann ja auch in der Zentrale anrufen und noch einmal nachfragen.
an der tankstelle gibts auch keinen härtefall,nur zahlen oder nichts