wann darf die polizei meine wohnung aufbrechen wenn ich nicht da bin

8 Antworten

Hallo yvonne1973,

wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss dabei hatte, wurde die Durchsuchung nach folgender Rechtsgrundlage durchgeführt:


§ 102 StPO  (Durchsuchung beim Verdächtigen)

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.


Eine Gefahr muss nicht im Verzug sein, wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Die Polizei gibt dem Tatverdächtigen die Möglichkeit die Tür selbst zu öffnen.

Macht der Tatverdächtige nicht auf oder ist wie in Deinem Fall zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht da, darf die Polizei den richterlichen Dursuchungsbeschluss auch mit gewaltsamen Eindringen in Wohnung durchsetzen.

Ich kann Dir allerdings nicht beantworten, wer die Kosten von der zerstörten Tür trägt, wenn bei Dir nichts gefunden wurde.

Vom Rechtsempfinden her würde ich sagen, wenn nichts gefunden wurde und sich der tatverdacht nicht erhärtet hat, dass Dir dann logischerweise Schadensersatz zusteht.

Aber es zählt nicht mein Rechtsempfinden, sondern das was irgendwo (frag mich nicht wo, dass weiß ich leider auch nicht) in irgendwelchen Richtlinien/Gesetzen oder Urteilen festgelegt wurde. Und was da festgelegt wurde kann ich Dir wie gesagt leider nicht sagen.

Am besten wäre es, Du würdest Dich mit den Schadensersatzforderungen bezüglich der Zerstörrungen durch die Polizei an einen Rechtsanwalt wenden.

Schöne Grüße
TheGrow

yvonne1973 
Beitragsersteller
 08.05.2014, 19:51

juhuuuuh herzlichen dank ....das ist doch mal ne antwort..............dürfen die das auch obwohl die mich 1 stunde vorher gesehen haben wie ich in die wohnung bin und wieder raus ...die haben mich noch begrüßt.........da hätten die das doch dann machen können

TheGrow  08.05.2014, 20:23
@yvonne1973
die haben mich noch begrüßt.........da hätten die das doch dann machen können>

Der Einwand ist zwar durchaus berechtigt, aber ich kenne die Gründe nicht warum die Durchsuchung nicht eine Stunde früher erfolgte.

Mögliche Gründe die mir hierzu einfallen, könnten sein:

  • Durchsuchungsbeschluss lag noch nicht vor
  • Es waren noch nicht alle an der Durchsuchung beteiligten Kräfte vor Ort
  • zu dem Zeitpunkt als sie Dich angetroffen haben, wussten sie noch nicht, dass Du die Zielperson bist.

Gibt aber wahrscheinlich noch tausend andere Gründe, die möglich wären.

es reicht schon aus das du beweismittel beseitigen könntest oder gefahr im verzug besteht. mit einem durchsuchungsbeschluss darf die polizei deine wohnung auch werend deiner abwesendheit öffnen und durchsuchen.

yvonne1973 
Beitragsersteller
 08.05.2014, 19:35

der angebliche verdacht der bestand wurde nicht bestätigt ...also alles umsonst.. ich bleibe aber auf den kosten der komplett zerrstörten tür sitzen....ist das richtig?

XXungerechtXX  08.05.2014, 19:42
@yvonne1973

Ja, dass ist richtig. Denn du standst unter Verdacht, hast dich verdächtig gemacht (wegen was auch immer)....

Nur wenn die sich in der Wohnungstür geirrt hätten, dann hast du Anspruch auf Schadensersatz.

Bei Gefahr in Verzug oder Verdunklungsgefahr...NATÜRLICH!

yvonne1973 
Beitragsersteller
 08.05.2014, 19:33

bitte lesen.......keine gefahr im Verzug oder Ähnliches...es ging nicht um mich

XXungerechtXX  08.05.2014, 19:42
@yvonne1973

Haben die sich in der Tür geirrt?

Den Schaden an der Tür muss die Polizei ersetzen. Auf dich warten musste sie nicht.

es reicht wenn sie einen durchsuchungsbeschluss hast und nicht da bist

woher sollen die wissen ob du nicht doch da bist und beweise verschwinden lässt oder die nachbarin killst???

ohne grund bekommt man keinen durchsuchungsbeschluss. wenn du mist baust hast du selber schuld

yvonne1973 
Beitragsersteller
 08.05.2014, 19:47

Leute ich weiß worum es geht.............es geht nicht um mich und es war auch keine Gafahr im Verzug , es ging nicht um Leben oder Tot .......und ich hätte auch was weiß ich nix verschwinden lassen können...........ich wollte nur Wissen egal um was es geht ob die Polizei einfach so meine Wohnung aufbrechen darf und mich dann stehen lässt und sagt der Verdacht hat sich nicht bestätigt ....tut uns leid.......nun sitze ich auf der kaputten tür wer bezahlt mir das jetzt?????

XXungerechtXX  08.05.2014, 19:53
@yvonne1973

DU, denn DU hast dich verdächtig gemacht oder einen Verdächtigen Unterschlupf gewährt----oder oder oder...wir wissen es ja nicht, ist ja dein Geheimnis.