Gerichtsvollzieher - Falsche Adresse - Unseriöser Brief
Hallo,
ich habe ein mir sehr peinliches Problem mit einem Gerichtsvollzieher. Ich habe keine Schulden, nur bei einer Privatschule, wo ich mal eine Ausbildung zum Java Programmierer machen wollte. Lange Geschichte. Hier die Kurzfassung: Ich wollte eine Ausbildung da machen und es hieß, das es Geld kostet und das ich das auch als Kredit nehmen kann. Das wollte ich aber ungern, ich hoffte auf BaFÖG. Daher habe ich den Vertrag unterschrieben unter der Bedingung, das ich BaFÖG bekomme. Als ich das nicht bekam wollte ich natürlich auch nicht teilnehmen. Ich war auch NIE da, nicht einen Tag nicht eine Stunde. Auf jeden Fall haben die geklagt und gewonnen -.- Das heißt ich habe plötzlich Schul schulden von ca 1.600€.
Jetzt bin ich aber schon über ein Jahr umgezogen und auch Polizeilich umgemeldet ect. und jetzt bekommen meine Eltern einen Brief vom Gerichtsvollzieher. Ein kleiner Zettel im Briefkasten wo im Form von einer kostenlosen Schrottabholung drauf steht, das ich am 25.07 zwischen 8-12 Uhr da sein soll, da sie sonst die Wohnung aufbrechen.
Jetzt wundere ich mich, wieso die 1. nicht meine Adresse haben, 2. bei meinen Eltern das einwerfen und 3. denen mit aufbrechen drohen.
Dürfen die das ? Bei meinen Eltern ? Was passiert, wenn sie das aufbrechen und ich ja da gar nicht gemeldet bin ? Muss ich mich bei dem Gerichtsvollzieher melden ? Anscheinend haben die gar nicht meine Adresse. Ist das normal oder Seriös ?
Wenn ich anrufe, muss ich denen dann meine Adresse geben ?
Weiß einer was ich evt. machen soll ? Ich bekomme derzeit ALG II und habe keine Einkünfte. Ich habe eine eigene Wohnung (in einem ganz anderen Bezirk wie meine Eltern). Das ich ALG II bekomme, weiß das Gericht und das weiß auch der Kläger der Privatschule.
Was macht der Gerichtsvollzieher, wenn er hier ist ? Muss ich dann was unterschreiben ? habe ich zeit ect. wie läuft das ab ?
Bin echt total Ratlos. :/
11 Antworten
Ich würde mich allerdings vorbereiten, diese € 1.600,-- in den nächsten Monaten zur Hand zu haben. Denn in ein paar Wochen bekommst Du in dieser Sache bestimmt Post an Deine neue Adresse.
Verstehe den Sinn mit dem verschweigen der neuen Adresse nicht.
Aus der Fragestellung geht doch eindeutig hervor, umgezogen und EMA ordentlich angemeldet.
Der Gerichtsvollzieher, was allerdings nicht seine Aufgabe anläßlich einer Vollstreckung ist, könnte doch dieses mit einem Anruf beim Einwohnermeldeamt herausbekommen.
So um eins klar zustellen um in die Wohnung überhaupt reinzukommen auch wenn er angekündigt wurde muss er einen durchsuchungsbefehl und ein pfändbescheid vorlegen kann er das nicht musst ihn nicht reinlassen. Sonst könnte irgend jemand da stehen der das von iwo mitbekommen hat ja vor der Tür erscheinen :) Formulare vorzeigen lassen notfalls bei Zweifel anrufen beim Amtsgericht und bestätigen lassen dann bist auf der sichern Seite
Gruß leno
/closed
Zunächst einmal, du hast was den 1.600,00 EURO anbelangt geschludert. Du hast mit Sicherheit weder auf einen damals dir zugegangenen Mahnbescheid, noch auf den anschließend erlassenen Vollstreckungsbescheid reagiert.
Nun hat der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt.
Du warst ja bei deinen Eltern zur damaligen Zeit angemeldet und daher verwenden die noch deine alte Meldeadresse.
Was dem Zettel des Gerichtsvollziehers anbelangt, ist das ein Formbrief. Auf jeden Fall sollte zu dem vom GV avisierten Zeitpunkt jemand in der dortigen Wohnung sein, kurz öffnen und den Gerichtsvollzieher höflich darauf hinweisen das du dort nicht mehr wohnst.
Damit muss er sich an der Haustür zufrieden geben.
Er wird auch, falls er nach einer neuen Adresse von dir fragen sollte, nicht schnurstracks zu dir düsen, sondern den Vollstreckungsauftrag wieder an den Auftraggeber zurücksenden.
Aber irgendwann kommt er dann zu deiner heutigen Wohnanschrift.
Wenn du im Arbeitslosengeld II bezug bist, kann doch ohnehin nichts bei dir gepfändet werden.
Beim ersten Besuch des Gerichtsvollziehers erzähle ihm das, lege deinen aktuellen Bewilligungsbescheid zum Leistungsbezug ihm vor und das war es.
Vielleicht hat er aber auch schon als Folgeantrag die Abnahme der Eidesstattlichen Erklärung dabei.
Fülle dieses Formular mit dem GV aus, unterschreibe es und dann ist aber wirklich ruhe.
genau so ist es! - Aufgrund der falschen Adresse geht das Ding wieder zurück
Danke für eure Antworten.
Ich habe mich wie gesagt richtig umgemeldet, polizeilich und auch bei allen möglichen Ämtern und habe einen neuen Perso und selbst die Bank und die Krankenkasse ect. wissen bescheid.
Was mich halt wirklich am meisten wundert, ist dieser Schrottabholer Zettel den er meinen Eltern in den Briefkasten geworfen hat.
Ich habe gar keine Briefchen bekommen außer diesen einen jetzt. Geht man davon aus, das ich mit meinen Eltern keinen Kontakt habe und die nicht wissen wo ich wohne,dann können die doch nicht einfach die Wohnung bzw. das Haus meiner Eltern aufbrechen oder ?
Ich weiß leider trotz aller sehr hilfreichen Antworten nicht genau was ich machen soll.
Ich will meine Adresse ja nicht wirklich verschweigen, sehe aber auch irgendwie nicht ein das ich so einem Typen (der ja auch nur seinen Job macht, oder machen sollte) die Informationen auch noch in den _rsch * zu schieben. Mir nimmt ja auch keiner die Arbeit ab(jaja auch wenn man ALGII bekommt muss man arbeiten :D ;) )
Wenn ich jetzt anrufe, dann muss ich ihm ja meine Adresse sagen oder ?
Wenn ich meinen Eltern sage, das die sagen sollen das ich nicht da wohne, dann geht er wieder, wenn ich das richtig verstanden habe und fängt an seinen Job zu machen. Nämlich die Adressdaten des Schuldners suchen ?
Also Allgemein verstehe ich es jetzt so, das ich aber dennoch am besten fahre, wenn ich anrufe und ihm das sage ?
Aber irgendwie will ich, das wenn schon der GV kommt, es auch ein seriöser ist und keiner der Handzettel in nen Briefkasten wirft.....das wirkt irgendwie unseriös und naja korrupt. Wie so einer der seine Kanzlei oder wie man das nennt nicht im Tageslicht zeigt.
Wenn ich also meinen Eltern sage, das die sagen sollen das ich da nicht wohne dann kommt ein anderer GV aus meinem jetzigen Bezirk ja ?
Danke für eure antworten bis hier her schon mal !!
Warum darf man _rsch nicht schreiben ? Ist doch nichts schlimmes eig. ? ^^
Achso mal am Rande; Das ich als Schuldner nichts mehr an dem Urteil machen kann, ist mir bewusst und sehe ich auch ein. hier geht es mir lediglich um die unseriöse Art bzw des Zettelchen und die Gesamtsituation das er bei meinen Eltern die Türe aufbrechen möchte...
Nix machen.
Wenn du an der neuen Adresse ordentlich angemeldet bist, hat man den Vollstreckungsauftrag beim falschen Gerichtgestellt.
Es kann und wird keiner bei deinen Elternb was aufbrechen.
Was wäre denn wenn das nicht zufällig deine Eltern wären, sondern dein Nachmieter.
Es besteht auch keine verpflichtung irgendwas weiterzuleiten.
Allerdings sollte dir auch klar sein, dass du letztendlich um die Zahlung kaum herum kommst.
Wo ist der Mahnbescheid zugestellt worden? Ist dem Mahnbescheid widersprochen worden? Wenn der Mahnbescheid unwidersprochen bei deinen Eltern zugestellt wurde, müsst ihr euch nicht wundern, dass der Gerichtsvollzieher annimmt, dass du dort wohnst und dich nicht noch woanders sucht. Wende dich unverzüglich an den Gerichtsvollzieher und weise auf deine neue Adresse hin. Die Recherchekosten wird er dir sonst auch noch in Rechnung stellen, sowie den fruchtlosen ersten Besuch bei deinen Eltern. Ein bisschen Mitwirkung kann man vom Schuldner durchaus erwarten.
Eine "Mitwirkungspflicht" haben insofern erst einmal nur die Eltern...
Die Elter mussen nicht und sollen auch nicht Auskünfte geben.
Dann muss der Gläubiger den Vollstreckungsauftrag beim Gericht des neuen Wohnortes stellen.