Muss der Schuldende Zuhause sein wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

15 Antworten

Hallo alanya1979!

Einen Gerichtsvollzieher muss man nicht in die Wohnung lassen, selbst wenn er sich angekündigt hat oder wenn er zum 2. Mal kommt. Darüber herrscht immer sehr viele Rechtsirrtümer.

ABER: Irgendwann ist des dem Gerichtsvollzieher auch zu dumm und er kann nach Rücksprache mit dem Gläubiger beim Gericht einen Durchsuchungsbeschluss erwirken, dauert im besten Fall nur einen Tag. Spätestens dann lässt man ihn besser rein oder er kommt mit Schlüsseldienst und Polizei. Daher ist es im eigenen Interesse mit dem Gerichtsvollzieher zusammenzuarbeiten, denn er macht auch nur seinen Job und will dich nicht ärgern.

Daher ist es auch immer gut, ihn irgendeine Zahlung anzubieten. Meist stimmt man ihn dann gnädig. Der Sohn kann ihn schon reinlassen, denn wenn der Gerichtsvollzieher nichts findet, wird es früher oder später zur eidesstattlichen Versicherung kommen, die man abgeben muss und zwar der Schuldner und nicht sein Vertreter.

Viele Grüße von Zhuljo

Einen Gerichtsvollzieher muss man nicht in die Wohnung lassen, selbst wenn er sich angekündigt hat oder wenn er zum 2. Mal kommt. Darüber herrscht immer sehr viele Rechtsirrtümer.

ABER: Irgendwann ist des dem Gerichtsvollzieher auch zu dumm und er kann nach Rücksprache mit dem Gläubiger beim Gericht einen Durchsuchungsbeschluss erwirken, dauert im besten Fall nur einen Tag. Spätestens dann lässt man ihn besser rein oder er kommt mit Schlüsseldienst und Polizei. Daher ist es im eigenen Interesse mit dem Gerichtsvollzieher zusammenzuarbeiten, denn er macht auch nur seinen Job und will dich nicht ärgern.

Daher ist es auch immer gut, ihn irgendeine Zahlung anzubieten. Meist stimmt man ihn dann gnädig. Der Sohn kann ihn schon reinlassen, denn wenn der Gerichtsvollzieher nichts findet, wird es früher oder später zur eidesstattlichen Versicherung kommen, die man abgeben muss und zwar der Schuldner und nicht sein Vertreter.

Nein, der Betrag kann auch von dir gezahlt werden wenn du volljährig bist. Wenn es um andere Dinge geht, sollte deine Mutter da sein.

Sie sollte schon zu Hause sein, denn alles andere treibt ja die Schulden nach oben und geht ja bis zum Haftbefehl. Rufe doch einfach an und vereinbare einen anderen Termin und gut ist. Alles doch ganz einfach.

Der Gerichtsvollzieher kündigt sich im Normalfall zwei Wochen vor seinem Besuch schriftlich an. Wenn er niemanden antrifft, hinterlässt er eine Nachricht und bestimmt einen neuen Termin. Bei wiederholter Abwesenheit kann der Gerichtsvollzieher mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss gewaltsam die Wohnung öffnen. (http://www.schuldenabc.de/gerichtsvollzieher-21.html)

Die Durchsuchungsgewalt hat der Gerichtsvollzieher bereits per se! Widerspricht der Schuldner allerdings der Durchsuchung (verweigert den Zutritt) der Woh­nung, darf er ei­ne zwangs­wei­se Durchsuchung nur mit einem richterlichen Durch­su­chungs­be­schlus­ses durch­füh­ren. Ein sol­cher Durch­su­chungs­be­schluss (gemäß § 758a ZPO) muss zu­vor vom Gläu­bi­ger beim Amts­ge­richt be­an­tragt wer­den.

Zur eigentlichen Frage: Um festzustellen ob sich in der Wohnung pfändbare Gegenstände befinden, genügt die Anwesenheit einer eingeweihten Person. Der Gerichtsvollzieher kann ja mit der Schuldnerin telefonieren oder zur Abgabe der EV vorladen. Ausserdem ließe sich der Termin sicherlich verschieben.