Probleme mit dem Gerichtsvollzieher?
Hallo. Vor anderhalb Wochen erhielt ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher, dass ich mich bitte zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung bei Ihm einfinden soll. Der Termin war 4 Tage später angelegt. Einen Tag vorher bekam mein Sohn jedoch 2 Impfungen und daraufhin recht hohes Fieber. Eine dreiviertel Stunde lang habe ich versucht den Gerichtsvollzieher zu erreichen um einen neuen Termin zu vereinbaren, da ich mein Kind schliesslich nicht alleine lassen kann und ich Mittwoch vormittags schlecht kurzfristig eine Betreuung finden konnte.
Nachdem ich ihn nach 45 Minuten hinterhertelefonieren endlich erreicht habe verweigerte er mir einen neuen Termin sondern meinte ich solle mich bis 14 Uhr in seinem Büro einfinden ansonsten wird er einen Haftbefehl beantragen. Widersprechen konnte ich nicht, da er bereits aufgelegt hatte.
Ich habe seitdem öfters versucht Ihn zu erreichen, aber nichts... Entweder besetzt oder er nimmt nicht ab.
Nun meine Frage: Ist es rechtens wenn der besagte Herr einen Haftbefehl gegen mich erwirkt, obwohl ich versucht habe einen neuen Termin zu vereinbaren, da ich den anderen nicht wahrnehmen konnte? Und wann kann ich mit einem Besuch von Ihm und der Polizei rechnen? Ich mache mir Sorgen, dass ich dadurch noch Ärger mit dem Jugendamt bekomme. Ich habe des öfteren gelesen, dass Gerichtsvollzieher die Person in ihr Büro bringen lassen und ich bezweifle, dass ich mein Baby mitnehmen kann. Ich glaube eher, dass die das Jugendamt verständigen...
11 Antworten
Nun das ist recht einfach,
- Er ist vollkommen im Recht !!!
Es ist unbedeutend, ob dein Kind krank war oder nicht, wenn Du an dem Termin nicht erscheinst, wird ein Haftbefehl beantragt.
Nutze die Bürostunden von ihm und fahre dort hin und sage das du sie nun abgeben möchtest.
Bis ein GV so reagiert muss er schon des öfteren vor der verschlossenen Tür gestanden haben und du hast nicht auf seine Briefe reagiert oder dich geweigert Raten zu zahlen.
So ist das leider, nun ist er sauer und geht die volle Rechtslage ab. und die ist der Haftbefehl.
Aber auch das ist nicht so schlimm, da kommt die Polizei und nimmt dich mit zu Gericht inkl. dem Kind egal wo du gerade bist. dann gibst du die EV ab dauert 5 Minuten und kannst wieder gehen.
Nimm es mir nicht übel, aber das klingt schon sehr nach Verzögerung durch dich
Dumm ist es nur wenn sie den Haftbefehl am 24.12 vollstrecken dann wirst du ein paar Tage in U Haft verbringen bis der Richter zeit hat die die EV ab zu nehmen.
dann ist das Jugendamt natürlich voll dabei
Es wird hier von allen möglichen Experten ein Höllenterz mit diesem "Haftbefehl" gemacht. Tatsächlich ist das nur "bangemacherei". Das weiß auch der Gerichtsvollzieher, daß, wenn er mit Haftbefehl droht, die meisten Leute sich schon ins Höschen machen. Es geht doch nur um die Abgabe der EV ! Es muß zuerst mal der Haftbefehl bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden ! Die leitet das an das Gericht weiter. Dann wird von dort ein Haftbefehl erstellt, der an die Polizei als ausführendes Organ weiter geleitet wird. Selbst wenn diePolizei einen dann irgendwann abholt, wird man meinetwegen zum Gericht gebracht, versichert dort, daß man nichts hat, und geht wieder nach Hause ! Den Polizisten ist das auch lästg, die würden sich lieber mit Kindermördern, Schlägern und Triebtätern befassen. Dadurch ist man nicht "vorbestraft", kommt auch nicht in den Knast !! Ich hatte schon so viele Haftbefehle, allerdings wegen anderer Sachen, (steht alles hier bei gutefrage drin) ich könnte da ein Zimmer damit tapezieren. Ich war schon 5 mal in Erzwingungshaft, trotzdem bin ich immer noch nicht vorbestraft. Nächste Woche wird das wieder ablaufen, 3 Tage, JVA Aachen. Da sind eine Menge Insassen, denen geht es da besser als in den Ländern, wo sie herkommen !!
ich frage mich, was du vorher gemacht hast, bis es zur abgabe der eidestattlichen versicherung kommt, gibt es mehrmals post, auf die du dich melden kannst.
an sich gibt der gerichtsvollzieher immer zeiten an, zu denen man ihn erreichen kann oder man ruft halt die zentrale im amtsgericht an.
in der tat kann er einen haftbefehl beatragen, wenn du nicht erschienen bist.
zwischen den jahren wird er nciht erscheinen, aber im neuen jahr auf jeden fall.
So ein Gerichtsvollzieher muss sich einiges an Unwahrheiten / Geschichten anhören. Daher ist seine Reaktion wie von dir beschrieben durchaus nachvollziehbar.
Was deine Situation anbelangt, so bemühe dich um ein Gespräch ggf. auch schriftlich - meistens stehen auch Öffnungszeiten auf dem Schreiben ( Vorladung zur EV ), in denen du ihn dann auch erreichen wirst / in seinem Büro persönlich anstreffen kannst, denn der GV ist vielmals außerhalb unterwegs.
Wenn du allerdings abwartest, dann bekommst du tatsächlich Ärger.
Der Haftbefehl dient letztendlich nur dazu, dich zur Abgabe des eidesstattlichen Versicherung zu zwingen (sogenannte Erzwingungshaft). Sobald du die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, ist der Haftbefehl sowieso hinfällig.
Gehe in den Bürozeiten des Gerichtsvollziehers im Büro vorbei und gebe die eidesstattliche Versicherung ab. Damit hast du Ruhe und Haftbefehl kann auch nicht mehr erlassen bzw. vollstreckt werden.